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Erklärung des Nordatlantikrats vom 03.02.2023 zum neuen START-Vertrag

03.02.2023 - Artikel

1. Die NATO-Verbündeten sind sich einig, dass der neue START-Vertrag zur internationalen Stabilität beiträgt, indem er die strategischen nuklearen Kräfte Russlands und der Vereinigten Staaten einschränkt. Daher nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis, dass Russland seinen rechtsverbindlichen Verpflichtungen aus dem neuen START-Vertrag nicht nachgekommen ist.

2. Die Weigerung Russlands, innerhalb des vertraglich vorgegebenen Zeitraums eine Sitzung der Bilateralen Beratungskommission (Bilateral Consultative Commission – BCC) einzuberufen sowie seit August 2022 Inspektionen der Vereinigten Staaten auf russischem Hoheitsgebiet zu ermöglichen, hindert die Vereinigten Staaten an der Ausübung wichtiger Rechte aus dem Vertrag und untergräbt die Fähigkeit der Vereinigten Staaten, die Einhaltung der zentralen Grenzen des Vertrags durch Russland angemessen zu überprüfen. Die Vereinigten Staaten erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem neuen START-Vertrag.

3. Die NATO-Verbündeten betrachten wirksame Rüstungskontrolle weiterhin als einen unerlässlichen Beitrag zu unseren sicherheitspolitischen Zielen. Der neue START-Vertrag bleibt im jeweiligen nationalen Sicherheitsinteresse aller Staaten, einschließlich der NATO-Verbündeten. Die NATO-Verbündeten haben die im Februar 2021 getroffene Einigung zwischen den Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation über die Verlängerung des neuen START-Vertrags um fünf Jahre begrüßt. Die Nichteinhaltung des Vertrags von russischer Seite untergräbt jedoch den Fortbestand des neuen START-Vertrags.

4. Wir rufen Russland auf, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, indem es Inspektionen im Rahmen des neuen START-Vertrags auf russischem Hoheitsgebiet ermöglicht und seine Teilnahme am Durchführungsorgan des Vertrags, der BCC, wiederaufnimmt.


Dies ist eine Übersetzung. Es gelten die englische und die französische Originalfassung.

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