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Stellenangebot für eine Servicekraft für das Diensthaus des stellvertretenden Botschafters in Teilzeit (50%)
Neue Bewerbungsfrist: 03.11.2025
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der NATO sucht zu Mitte November 2025 eine Servicekraft für das Diensthaus des stellvertretenden Botschafters in Teilzeit (50%) (w/m/div)
Bewerber/innen sollten nach Möglichkeit über folgende Qualifikationen verfügen:
• Erfahrung in der Bewirtschaftung/Haushaltsführung von Residenzen oder vergleichbaren Häusern und/oder im Veranstaltungsmanagement,
• Fähigkeit zu selbständiger Arbeit,
• Gutes Zeitmanagement,
• französische und/oder englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt,
• deutsche Sprachkenntnisse sind wünschenswert.
Wir erwarten von Ihnen folgende Tätigkeiten/Aufgaben:
- Reinigung sowie Instandhaltung und Pflege des amtlichen Teils des Diensthauses,
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen wie z. B. Empfängen und gesetzten Essen (Auf- und Abbau, Tischdekoration, Nachbereitung),
- Haushaltsführung,
- Ansprechpartner für externe Dienstleister wie z.B. Gärtner, Handwerker, sowie Kommunikation mit der Verwaltung der Ständigen Vertretung
Einwandfreies Benehmen, sehr gute Umgangsformen, hohe Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und Flexibilität werden vorausgesetzt.
Vertragsdauer: unbefristet
Regelarbeitszeit: 19 Stunden pro Woche (halbtags / 50%)
Vergütung: je nach Berufserfahrung und Qualifikation ab 1708,00 € brutto.
Interessierte senden ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, polizeiliches Führungszeugnis) bitte bis zum 03.11.2025 elektronisch per E-Mail an vw-s1-na@brue.diplo.de
oder an:
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der NATO
z.Hd. Personalbüro – lokal Beschäftigte StäV NATO
Blvd. Léopold III
1110 Brüssel
Die Einstellung ist abhängig von einer Sicherheitsüberprüfung und einer ärztlichen Untersuchung.
Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt.
Die vertraglichen Bedingungen richten sich nach belgischem Recht.
Drittstaatsangehörige* müssen sowohl über eine gültige Aufenthalts- als auch über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.
*Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizerinnen/Schweizer sind.
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://bruessel.diplo.de/blob/2478920/e63c56cd14017a121c36911ccb940b13/datenschutzerklaerung-fuer-bewerberinnen-data.pdf
Einsendeschluss ist der 24.10.2025, später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Eine Erstattung der Reisekosten im Zusammenhang mit der Vorstellung ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Eingangsbestätigungen werden nicht verschickt.
Es werden ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten kontaktiert, die zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen werden