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Gipfelerklärung anlässlich des Treffens des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefs der NATO am 11. Juli 2023 in Wilna

11.07.2023 - Artikel

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs des Nordatlantischen Bündnisses, verbunden durch die gemeinsamen Werte der individuellen Freiheit, der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, sind in Wilna zusammengekommen, während der Krieg auf dem europäischen Kontinent anhält, um zu einer für unsere Sicherheit und für Frieden und Stabilität auf der Welt kritischen Zeit unseren fortwährenden transatlantischen Bund, unsere Einheit, unseren Zusammenhalt und unsere Solidarität zu bekräftigen. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis. Sie ist das einzigartige, essenzielle und unverzichtbare transatlantische Forum für Konsultationen, Abstimmung und Maßnahmen zu allen Fragen, die unsere individuelle und kollektive Sicherheit betreffen. Wir bekräftigen unser unverbrüchliches Bekenntnis, im Einklang mit Artikel 5 des Vertrags von Washington uns gegenseitig sowie jeden Zentimeter des Bündnisgebiets zu jeder Zeit zu verteidigen, unsere eine Milliarde Bürgerinnen und Bürger zu schützen und unsere Freiheit und Demokratie zu sichern. Wir werden weiterhin unsere kollektive Verteidigung gegen alle Bedrohungen unabhängig ihres Ursprungs auf der Grundlage eines 360-Grad-Ansatzes gewährleisten, um die drei Kernaufgaben der NATO – Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -bewältigung sowie kooperative Sicherheit – zu erfüllen. Wir halten am Völkerrecht und an den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen fest und sind entschlossen, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten. Dieses Gipfeltreffen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, unser Bündnis zu stärken.

2. Wir heißen Präsident Selensky herzlich zur Eröffnungssitzung des NATO-Ukraine-Rats willkommen. Wir sehen unserem wertvollen Austausch mit den Staats- und Regierungschefs Australiens, Japans, der Republik Korea und Neuseelands sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Präsidentin der Europäischen Kommission erwartungsvoll entgegen. Wir begrüßen auch die Zusammenarbeit mit den Außenministern von Georgien und der Republik von Moldau sowie dem stellvertretenden Außenminister von Bosnien und Herzegowina, während wir uns weiterhin eng zur Umsetzung der maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen der NATO beraten.

3. Wir begrüßen Finnland als das neueste Mitglied unseres Bündnisses. Dies ist ein historischer Schritt für Finnland und für die NATO. Viele Jahre lang haben wir als Partner eng zusammengearbeitet; nun stehen wir als Verbündete zusammen. Die NATO-Mitgliedschaft macht Finnland sicherer und die NATO stärker.

4. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Politik der offenen Tür der NATO und zu Artikel 10 des Vertrags von Washington. Jede Nation hat das Recht, ihre eigenen Sicherheitsvereinbarungen zu wählen. Wir freuen uns darauf, Schweden als Vollmitglied des Bündnisses zu begrüßen; in diesem Zusammenhang begrüßen wir die Einigung, die zwischen dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Türkei und dem Ministerpräsidenten Schwedens erzielt wurde.

5. Der Frieden im euroatlantischen Raum wurde zunichtegemacht. Die Russische Föderation hat gegen die Normen und Grundsätze verstoßen, die zu einer stabilen und vorhersehbaren europäischen Sicherheitsordnung beigetragen haben. Die Russische Föderation ist die größte und unmittelbarste Bedrohung für die Sicherheit der Verbündeten und für den Frieden und die Stabilität im euroatlantischen Raum. Der Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen und Ausprägungen stellt die unmittelbarste asymmetrische Bedrohung für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und für Frieden und Wohlstand auf der Welt dar. Die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, sind global und greifen ineinander.

6. Strategischer Wettbewerb, weitreichende Instabilität und wiederkehrende Schocks prägen unser breiteres Sicherheitsumfeld. Konflikte, Fragilität und Instabilität in Afrika und im Nahen Osten haben unmittelbare Auswirkungen auf unsere Sicherheit und die Sicherheit unserer Partner. Die von der Volksrepublik China erklärten Ziele und ihre Politik des Zwangs stellen unsere Interessen, unsere Sicherheit und unsere Werte vor Herausforderungen. Wir bleiben offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit China, einschließlich zum Aufbau gegenseitiger Transparenz, mit dem Ziel der Wahrung der Sicherheitsinteressen des Bündnisses. Wir sind weiterhin mit Cyber-, Weltraum-, hybriden und anderen asymmetrischen Bedrohungen sowie dem böswilligen Einsatz neuer und disruptiver Technologien konfrontiert.

7. Russland trägt die volle Verantwortung für seinen illegalen, nicht zu rechtfertigenden und unprovozierten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der die euroatlantische und weltweite Sicherheit schwerwiegend untergraben hat und für den es zur vollen Rechenschaft gezogen werden muss. Wir verurteilen weiterhin Russlands eklatante Verletzungen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Verpflichtungen und ‑Prinzipien auf das Schärfste. Wir erkennen Russlands illegale und illegitime Annexionen, einschließlich der Krim, nicht an und werden diese niemals anerkennen. Für russische Kriegsverbrechen und andere Gräueltaten wie Angriffe auf Zivilpersonen und die Zerstörung ziviler Infrastruktur, die Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern den Zugang zur menschlichen Grundversorgung verwehrt, kann es keine Straflosigkeit geben. Es müssen alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, die, insbesondere im Hinblick auf die ukrainische Zivilbevölkerung, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verletzt oder gegen diese verstoßen haben, einschließlich durch Zwangsdeportation von Kindern und durch konfliktbezogene sexuelle Gewalt. Die Zerstörung des Kachowka-Staudamms verdeutlicht die brutalen Auswirkungen des durch Russland ausgelösten Krieges. Russlands Krieg hat bereits tiefgreifende Auswirkungen auf die Umwelt, die nukleare Sicherheit, die Energie‑ und Ernährungssicherheit, die Weltwirtschaft und das Wohlergehen von Milliarden Menschen auf der ganzen Welt. Die Verbündeten arbeiten daran, die Ausfuhr von ukrainischem Getreide zu ermöglichen und unterstützen aktiv die internationalen Bemühungen zur Linderung der globalen Ernährungskrise.

8. Russland muss diesen illegalen Angriffskrieg unverzüglich beenden, seine gegen die Ukraine gerichtete Gewaltanwendung einstellen und all seine Streitkräfte und sämtliche Ausrüstung vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abziehen, was auch für ihre Hoheitsgewässer gilt. Wir rufen alle Länder eindringlich auf, keinerlei Unterstützung für Russlands Aggression zu leisten und verurteilen all diejenigen, die Russlands Krieg aktiv ermöglichen. Die Unterstützung durch Belarus spielt weiterhin eine wesentliche Rolle, da es nach wie vor sein Hoheitsgebiet und seine Infrastruktur zur Verfügung stellt, um den russischen Streitkräften zu ermöglichen, die Ukraine anzugreifen und die Aggression Russlands durchzuhalten. Insbesondere Belarus, aber auch Iran, müssen ihre Komplizenschaft mit Russland beenden und zur Einhaltung des Völkerrechts zurückkehren.

9. Wir begrüßen die starke Unterstützung innerhalb der Generalversammlung der Vereinten Nationen für Bemühungen zur Förderung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens in der Ukraine. Wir begrüßen und unterstützen den Einsatz des Präsidenten Selensky, durch seine Friedensformel die Prinzipien für einen solchen Frieden aufzustellen. Wir sind entschlossen, einen gerechten und dauerhaften Frieden zu erreichen, der die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen wahrt, insbesondere die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unabhängigkeit. Wir betonen, dass dies nicht ohne Russlands vollständigen und bedingungslosen Abzug erfolgen kann. Während wir Russland aufgerufen haben, sich konstruktiv auf glaubwürdige Verhandlungen mit der Ukraine einzulassen, hat Russland keinerlei aufrichtige Offenheit für einen gerechten und dauerhaften Frieden gezeigt.

10. Wir bekräftigen unsere unerschütterliche Solidarität mit der Regierung und der Bevölkerung der Ukraine bei der heldenhaften Verteidigung ihres Staates, ihres Gebietes sowie unserer gemeinsamen Werte. Wir unterstützen das ureigene Recht der Ukraine, sich selbst zu verteidigen, wie es in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben ist. Wir stehen unerschütterlich zu unserem Bekenntnis, die politische und praktische Unterstützung für die Ukraine weiter zu erhöhen, während diese ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verteidigt; diese Unterstützung werden wir so lang wie nötig fortsetzen. Wir begrüßen die Anstrengungen aller Verbündeten und Partner, die der Ukraine Unterstützung leisten.

11. Wir unterstützen in vollem Umfang das Recht der Ukraine, ihre eigenen Sicherheitsvereinbarungen zu wählen. Die Zukunft der Ukraine ist in der NATO. Wir bekräftigen unsere auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest eingegangene Verpflichtung, dass die Ukraine ein Mitglied der NATO wird, und erkennen heute an, dass der Weg der Ukraine hin zur vollständigen euroatlantischen Integration die Notwendigkeit eines Mitgliedschaftsaktionsplans überholt hat. Die Ukraine hat ihre Interoperabilität und ihre politische Integration mit dem Bündnis zunehmend gesteigert und auf ihrem Reformweg erhebliche Fortschritte erzielt. Im Einklang mit der Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine von 1997 sowie deren Ergänzung von 2009 werden die Verbündeten die Fortschritte der Ukraine im Hinblick auf Interoperabilität sowie zusätzliche erforderliche Reformen im Bereich der Demokratie und des Sicherheitssektors weiterhin unterstützen und überprüfen. Die Außenministerinnen und Außenminister der NATO werden die Fortschritte anhand des angepassten Nationalen Jahresprogramms regelmäßig bewerten. Das Bündnis wird die Ukraine dabei unterstützen, diese Reformen auf dem Weg zu einer künftigen Mitgliedschaft umzusetzen. Wir werden in der Lage sein, die Ukraine zu einem Bündnisbeitritt einzuladen, wenn die Verbündeten sich einig und Voraussetzungen erfüllt sind.

12. Die Sicherheit der Ukraine ist für die Verbündeten und das Bündnis von großer Bedeutung. Um die weitere Verflechtung der Ukraine mit der NATO zu fördern, haben wir uns heute auf ein substanzielles Paket erweiterter politischer und praktischer Unterstützung geeinigt. Wir haben beschlossen, den NATO-Ukraine-Rat einzurichten, ein neues gemeinsames Organ, in dem die Verbündeten und die Ukraine als gleichgestellte Mitglieder den politischen Dialog, das Engagement, die Zusammenarbeit und die euroatlantischen Bestrebungen der Ukraine hinsichtlich einer NATO-Mitgliedschaft vorantreiben. Er wird einen Rahmen für gemeinsame Beratungen, Entscheidungen und Aktivitäten bilden sowie in Krisenfällen als Beratungsmechanismus zwischen der NATO und der Ukraine dienen.

13. Die fortgesetzte Lieferung dringend benötigter nichttödlicher Unterstützung an die Ukraine durch die NATO mittels des Umfassenden Hilfspakets (Comprehensive Assistance Package, CAP) bleibt vorrangig. Seit dem Gipfeltreffen von Madrid haben die Verbündeten und Partner über 500 Millionen Euro für das CAP zugesagt. Um die Abschreckung und Verteidigung der Ukraine kurz, mittel und langfristig zu unterstützen, haben wir heute vereinbart, das CAP zu einem Mehrjahresprogramm für die Ukraine weiterzuentwickeln. Diese Unterstützung wird dabei helfen, den ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungssektor wiederaufzubauen und den Übergang der Ukraine hin zur vollen Interoperabilität mit der NATO zu vollziehen. Die Verbündeten werden weiterhin das CAP auf dauerhafte und vorhersehbare Weise finanzieren. Wir begrüßen und ermutigen Beiträge der Partner nachdrücklich.

14. Russland hat seine bereichsübergreifende militärische Aufrüstung und Präsenz im Ostsee-, Schwarzmeer- und Mittelmeerraum erhöht und hält erhebliche militärische Fähigkeiten in der Arktis bereit. Russlands selbstbewusstere Haltung, seine neuartigen militärischen Fähigkeiten und seine provokativen Aktivitäten, auch nahe der NATO-Grenzen, sowie seine groß angelegten, überraschend angesetzten und unangekündigten Übungen stellen für die Sicherheit des euroatlantischen Raums eine anhaltende Bedrohung dar. Im Hohen Norden stellt seine Fähigkeit, die Verstärkung von Verbündeten und die Freiheit der Schifffahrt im gesamten Nordatlantik zu stören, eine strategische Herausforderung für das Bündnis dar. Die NATO und die Verbündeten werden weiterhin notwendige, gezielte und abgestimmte Aktivitäten unternehmen, einschließlich durch die Übung einschlägiger Pläne.

15. Die sich vertiefende militärische Integration Russlands mit Belarus, einschließlich der Verlegung von hochentwickelten russischen Militärfähigkeiten und von russischem Militärpersonal nach Belarus, hat Auswirkungen auf die regionale Stabilität und auf die Verteidigung des Bündnisses. Die NATO wird wachsam bleiben und die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen, insbesondere die potenzielle Verlegung so genannter privater Militärunternehmen nach Belarus. Wir rufen Belarus auf, seine böswilligen, gegen seine Nachbarn gerichteten Aktivitäten einzustellen, die Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu achten und das Völkerrecht einzuhalten.

16. Russland modernisiert seine nuklearen Kräfte, einschließlich seiner großen Bestände an Waffen von nichtstrategischer Reichweite, und baut seine neuartigen und disruptiven doppeleinsatzfähigen Trägersysteme aus. Es ist inakzeptabel, dass Russland solche doppeleinsatzfähigen Systeme zum Angriff auf Zivilpersonen und kritische zivile Infrastruktur in der Ukraine nutzt. Wir verurteilen das angekündigte Vorhaben Russlands, Kernwaffen und nuklearfähige Systeme auf belarussischem Hoheitsgebiet zu stationieren, was weiter veranschaulicht, wie Russland immer wieder die strategische Stabilität und die allgemeine Sicherheit im euroatlantischen Raum untergräbt. Wir verurteilen Russlands verantwortungslose nukleare Rhetorik und seine Andeutung nuklearer Maßnahmen, um Zwang auszuüben. Wir erinnern an die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs der fünf Kernwaffenstaaten vom 3. Januar 2022 über die Verhütung eines Atomkriegs und die Vermeidung eines Wettrüstens. Wir rufen Russland auf, sich – in Wort und Tat – erneut zu den in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätzen zu bekennen.

17. Die Handlungen Russlands zeigen ein Dispositiv der strategischen Einschüchterung und verdeutlichen, dass die NATO all diese Entwicklungen fortdauernd beobachten und ihr Dispositiv entsprechend anpassen muss. Die Verbündeten werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um den Bedrohungen und Herausforderungen durch Russland zu begegnen, und bekräftigen, dass jeglicher Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer Waffen durch Russland ernste Konsequenzen nach sich zöge.

18. Russland hat seine gegen NATO-Verbündete und ‑Partner gerichteten hybriden Maßnahmen verstärkt, unter anderem durch Stellvertreter. Dies beinhaltet Einmischungen in demokratische Abläufe, politische und wirtschaftliche Druckausübung, weitreichende Desinformationskampagnen, böswillige Cyberaktivitäten sowie illegale und störende Aktivitäten durch russische Geheimdienste. Wir verbessern das uns zur Verfügung stehende Instrumentarium, um hybriden russischen Handlungen zu begegnen, und werden sicherstellen, dass das Bündnis und die Verbündeten darauf vorbereitet sind, Abschreckungs- und Verteidigungsmaßnahmen gegen hybride Angriffe zu ergreifen.

19. Wir streben nach Stabilität und Vorhersehbarkeit im euroatlantischen Raum und zwischen der NATO und Russland. Die NATO sucht keine Konfrontation und stellt für Russland keine Bedrohung dar. Angesichts seiner feindseligen Politik und Handlungen können wir Russland nicht als unseren Partner betrachten. Unsere Beziehungen können sich erst dann ändern, wenn Russland sein aggressives Verhalten einstellt und das Völkerrecht in vollem Umfang einhält. Wir bleiben bereit, die Kommunikationskanäle mit Moskau offen zu halten, um Risiken zu bewältigen und einzudämmen, Eskalation zu verhindern und mehr Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin über die Folgen der Politik und der Handlungen Russlands für unsere Sicherheit beraten und diese bewerten sowie geschlossen und verantwortungsvoll auf russische Bedrohungen und feindliche Handlungen reagieren.

20. Wir lehnen Terrorismus kategorisch ab und verurteilen ihn auf das Schärfste. Die Bekämpfung des Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen und Ausprägungen ist für unsere kollektive Verteidigung von wesentlicher Bedeutung. Die Rolle der NATO im Kampf gegen den Terrorismus trägt zu allen drei Kernaufgaben des Bündnisses bei und ist Bestandteil des 360-Grad-Ansatzes des Bündnisses bei der Abschreckung und Verteidigung. Die Verbündeten werden diese Bedrohung weiterhin entschlossen, bestimmt und solidarisch bekämpfen. Als Teil einer breiteren Anstrengung, besser gemeinsam auf diese Bedrohung zu reagieren, werden wir die Fähigkeiten der Verbündeten weiterentwickeln und weiterhin mit der Internationalen Anti-IS-Koalition und mit Partnerländern zusammenarbeiten, um sie bei ihren Anstrengungen zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, eigene Fähigkeiten zur Terrorismusbekämpfung aufzubauen. Die NATO wird auch weiterhin gegebenenfalls mit anderen internationalen Akteuren zusammenarbeiten, um einen Mehrwert und Komplementarität sicherzustellen.

21. Terrororganisationen bedrohen die Sicherheit unserer Bevölkerungen, unserer Streitkräfte und unseres Gebiets. Durch erweiterte Netzwerke, verbesserte Fähigkeiten und Investitionen in neue Technologien haben sie ihre Reichweite und Vernichtungskraft erhöht. Wir werden mit einer Mischung aus Verhütungs-, Schutz- und Verwehrungsmaßnahmen die von Terrorgruppen ausgehenden Bedrohungen und Herausforderungen weiter abschrecken, uns dagegen verteidigen und auf diese reagieren. Wir haben den Rat in Ständiger Sitzung heute beauftragt, die Leitlinien und den Aktionsplan der NATO zur Terrorismusbekämpfung zu aktualisieren und diejenigen Bereiche, in denen die NATO Partnern diesbezüglich zivil-militärische Unterstützung leisten kann, in Abstimmung mit unseren regionalen Partnern neu zu bewerten. Unser Ansatz zu Terrorismus und seinen Ursachen steht im Einklang mit dem Völkerrecht und den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und folgt allen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Kampf gegen den Terrorismus.

22. Die südliche Nachbarschaft der NATO, insbesondere der Nahe Osten, Nordafrika und die Sahelregion, steht ineinandergreifenden Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Demografie, Wirtschaft und Politik gegenüber. Diese werden durch die Auswirkungen des Klimawandels, fragile Institutionen, gesundheitliche Notlagen und Ernährungsunsicherheit noch verschlimmert. Diese Situation bildet einen fruchtbaren Boden für die Ausbreitung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen einschließlich Terrororganisationen. Darüber hinaus ermöglicht sie es strategischen Wettbewerbern, sich destabilisierend und mit Zwangsmaßnahmen einzumischen. Russland schürt überall in diesen Regionen Spannungen und Instabilität. Weitreichende Instabilität führt zu Gewalt, einschließlich konfliktbezogener sexueller Gewalt, gegen Zivilpersonen sowie zu Angriffen gegen Kulturgüter und zu Umweltschäden. Sie trägt zu Flucht und Vertreibung bei und gibt damit Menschenhandel und irregulärer Migration Auftrieb. Diese Entwicklungen stellen ernsthafte grenzübergreifende und humanitäre Herausforderungen dar und haben unverhältnismäßig schwere Auswirkungen auf Frauen, Kinder und Minderheiten. Als Reaktion auf die tiefgreifenden Auswirkungen dieser Bedrohungen und Herausforderungen innerhalb des euroatlantischen Raums und in seiner Nachbarschaft haben wir heute den Nordatlantikrat in Ständiger Sitzung damit beauftragt, einen umfassenden und tiefgründigen Reflexionsprozess zu bestehenden und neu entstehenden Bedrohungen und Herausforderungen sowie zu Chancen der Zusammenarbeit mit unseren Partnerländern, mit internationalen Organisationen und anderen einschlägigen Akteuren in der Region einzuleiten, der bis zu unserem nächsten Gipfeltreffen 2024 vorgestellt werden soll.

23. Die von der Volksrepublik China erklärten Ziele und ihre Politik des Zwangs stellen unsere Interessen, unsere Sicherheit und unsere Werte vor Herausforderungen. China setzt ein breites Spektrum an politischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumenten ein, um seinen weltweiten Fußabdruck zu vergrößern und seine Macht zu projizieren, während es zu seiner Strategie, seinen Absichten und seinem militärischen Kräfteaufwuchs undurchsichtig bleibt. Die böswilligen hybriden und Cyberoperationen Chinas und seine konfrontative Rhetorik und Desinformation zielen auf die Verbündeten ab und schaden der Sicherheit des Bündnisses. China versucht, Schlüsselbereiche der Technologie- und Industriesektoren, kritische Infrastruktur sowie strategisches Material und Lieferketten unter seine Kontrolle zu bringen. Es setzt sein wirtschaftliches Gewicht ein, um strategische Abhängigkeiten zu schaffen und seinen Einfluss zu vergrößern. Es strebt danach, die regelbasierte internationale Ordnung zu untergraben, auch in den Bereichen Weltraum, Cyber und See.

24. Wir bleiben für konstruktive Gespräche mit China offen, darunter auch Gespräche zum Aufbau gegenseitiger Transparenz, mit dem Ziel der Wahrung der Sicherheitsinteressen des Bündnisses. Wir arbeiten als Verbündete verantwortungsvoll zusammen, um die von China ausgehenden systemischen Herausforderungen für die euroatlantische Sicherheit anzugehen und sicherzustellen, dass die NATO dauerhaft in der Lage bleibt, die Verteidigung und Sicherheit der Verbündeten zu garantieren. Wir bauen unser gemeinsames Lagebild aus, erhöhen unsere Resilienz und Einsatzbereitschaft und schützen uns gegen Chinas Taktik des Zwangs und seine Versuche, das Bündnis zu spalten. Wir werden für unsere gemeinsamen Werte und die regelbasierte internationale Ordnung einschließlich der Freiheit der Schifffahrt eintreten.

25. Die immer enger werdende strategische Partnerschaft zwischen China und Russland sowie deren sich gegenseitig verstärkende Versuche, die regelbasierte internationale Ordnung zu unterhöhlen, laufen unseren Werten und Interessen zuwider. Wir rufen China auf, als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine konstruktive Rolle zu spielen, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu verurteilen, von jeglicher Unterstützung für die russischen Kriegsanstrengungen abzusehen, Russlands falsches Narrativ, das der Ukraine und der NATO die Schuld für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gibt, nicht weiter zu verstärken und an den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen festzuhalten. Insbesondere rufen wir China auf, verantwortungsvoll zu handeln und davon abzusehen, Russland jegliche tödliche Unterstützung zu leisten.

26. Beim Gipfeltreffen in Wales 2014 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf die Zusage zu Investitionen im Verteidigungsbereich (Defence Investment Pledge) geeinigt. Seitdem haben die Verbündeten bemerkenswerte Fortschritte erzielt, sie alle haben ihre Verteidigungsausgaben erhöht, ihre Streitkräfte und Fähigkeiten weiterentwickelt und zu den Operationen, Missionen und Aktivitäten der Verbündeten beigetragen. Wie das Strategische Konzept darlegt, stehen unsere Nationen jedoch vor so tiefgreifenden sicherheitspolitischen Bedrohungen und Herausforderungen wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr.

27. Im Einklang mit unseren Verpflichtungen nach Artikel 3 des Vertrags von Washington verpflichten wir uns dauerhaft, jährlich mindestens 2 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts in Verteidigung zu investieren. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass dringend mehr benötigt wird, um unsere Verpflichtungen als NATO-Verbündete nachhaltig einzuhalten, einschließlich um langjährige Anforderungen im Hinblick auf Großgerät sowie die NATO-Fähigkeitsziele zu erfüllen, die neuen Verteidigungspläne und das neue Streitkräftemodell der NATO finanziell auszustatten und zu den Operationen, Missionen und Aktivitäten der NATO beizutragen. Wir bekräftigen, dass in vielen Fällen Ausgaben über 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nötig sein werden, um bestehende Defizite zu beheben und in allen Bereichen die Anforderungen zu erfüllen, die aus einer stärker umkämpften Sicherheitsordnung erwachsen.

28. Wir verpflichten uns, mindestens 20 Prozent unseres Verteidigungshaushalts für Großgerät einschließlich damit zusammenhängender Forschung und Entwicklung auszugeben. Wir erkennen an, dass dies in Verbindung mit jährlichen Verteidigungsausgaben in Höhe von mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht werden sollte. Wir müssen unseren technologischen Vorsprung beibehalten und unsere Streitkräfte und Fähigkeiten weiter modernisieren und verbessern, einschließlich durch die Einbindung innovativer Technologien.

29. Wir verpflichten uns, die nötigen Streitkräfte, Fähigkeiten und Ressourcen zum gesamten Spektrum an Operationen, Missionen und Aktivitäten der NATO beizutragen. Dies beinhaltet, die Anforderungen im Hinblick auf Abschreckung und Verteidigung zu erfüllen, die zur Umsetzung der NATO-Verteidigungspläne benötigten Streitkräfte bereitzustellen und zu den NATO-Einsätzen zur Krisenbewältigung beizutragen. Die Verbündeten werden gewährleisten, dass unsere Streitkräfte bereit sind und in ausreichendem Umfang über Personal, Ausrüstung, Ausbildung, Ersatzteile, Logistik, Infrastruktur und Bestände verfügen. Wir verpflichten uns, die Interoperabilität unserer nationalen Streitkräfte zu verbessern, einschließlich durch die transparente Einhaltung und die Weiterentwicklung von NATO-Standards und -Grundsätzen.

30. Um die erforderlichen Fähigkeiten zu besitzen, benötigt das Bündnis eine starke und fähige wehrtechnische Industrie mit resilienten Lieferketten. Für die Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten bleibt eine starke wehrtechnische Industrie im gesamten Bündnis, mit einer stärkeren wehrtechnischen Industrie in Europa und einer größeren Zusammenarbeit der wehrtechnischen Industrie innerhalb Europas und quer über den Atlantik, von wesentlicher Bedeutung. Des Weiteren werden wir im Einklang mit unseren Zusagen, Verpflichtungen und Verfahren Handels- und Investitionshindernisse zwischen den Verbündeten im Verteidigungsbereich – sofern möglich – verringern und abschaffen.

31. Die NATO ist das Fundament unserer kollektiven Verteidigung. Die zentrale Aufgabe und wichtigste Funktion der NATO ist es, unsere kollektive Verteidigung gegen jede Bedrohung aus jeder Richtung sicherzustellen. Die NATO wird weiter drei Kernaufgaben – Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -bewältigung sowie kooperative Sicherheit – erfüllen. Diese ergänzen sich gegenseitig, um so die kollektive Verteidigung und Sicherheit aller Verbündeten zu gewährleisten.

32. Abschreckung und Verteidigung bilden den Kern des Bündnisses, gestützt auf Artikel 5 des Vertrags von Washington und einen fortwährenden transatlantischen Bund. Wir modernisieren die NATO für ein neues Zeitalter der kollektiven Verteidigung. Wir sind geeint in unserem Bekenntnis und unserem Entschluss, uns gegen jeden Angreifer durchzusetzen und jeden Zentimeter des Bündnisgebiets zu verteidigen.

33. Geleitet von unseren souveränen Entscheidungen und als Reaktion auf die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, bleiben wir wachsam und stehen solidarisch zusammen, wobei wir gemäß unserem 360-Grad-Ansatz eine substanzielle und durchgängige Präsenz unserer Streitkräfte im gesamten Bündnisgebiet auf dem Land, in der Luft und zur See gewährleisten. Grundlage des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO ist eine geeignete Mischung aus nuklearen, konventionellen und Raketenabwehrfähigkeiten, ergänzt durch Weltraum- und Cyberfähigkeiten. Dieses Dispositiv ist defensiv und verhältnismäßig und es steht in völligem Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen. Wir werden militärische und nichtmilitärische Mittel auf verhältnismäßige, kohärente und integrierte Weise einsetzen, um auf die Art, zu dem Zeitpunkt und im Bereich unserer Wahl auf alle Bedrohungen für unsere Sicherheit zu reagieren.

34. Als Reaktion auf ein radikal verändertes Sicherheitsumfeld stärken wir die kollektive Verteidigung der NATO gegen alle Bedrohungen aus allen Richtungen. Wir können die Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Verbündeten nicht ausschließen. Seit 2014, und insbesondere beim Gipfeltreffen 2022 in Madrid, haben wir Beschlüsse zur Stärkung unseres Dispositivs gefasst und einen klaren Kurs für die Beschleunigung der militärischen Anpassung festgelegt. Wir haben uns heute auf bedeutende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO in allen Bereichen geeinigt, einschließlich der Stärkung der Vorneverteidigung und der Fähigkeit des Bündnisses, jeden bedrohten Verbündeten schnell zu verstärken. Wir werden diese Maßnahmen vollständig umsetzen und jedem potenziellen Gegner jede Möglichkeit zur Aggression zu verwehren. Wir haben:


- auf der Grundlage unserer bestehenden strategischen und bereichsspezifischen Pläne eine neue Generation regionaler Verteidigungspläne eingeführt. Gemeinsam wird diese Reihe von Plänen unsere Fähigkeit und unsere Bereitschaft zur Abschreckung und Verteidigung gegen jede Bedrohung, auch bei kurzer oder keiner Vorlaufzeit, deutlich verbessern und die rechtzeitige Verstärkung aller Verbündeten gemäß unserem 360-Grad-Ansatz sicherstellen. Wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr wird die Planung für unsere kollektive Verteidigung in vollem Einklang mit der Planung für unsere Streitkräfte, für die Verwaltung unseres Dispositivs, für unsere Fähigkeiten und für unsere Führung stehen. Wir haben uns verpflichtet, diese Pläne finanziell voll auszustatten und regelmäßig zu üben, um auf hochintensive und bereichsübergreifende Maßnahmen der kollektiven Verteidigung vorbereitet zu sein.

- vereinbart, dass unsere Verteidigungspläne der Hauptantrieb für die Organisation unserer Streitkräfte und die spezifischen militärischen Anforderungen sind, die die NATO an sie stellt, und es uns ermöglichen, schneller und in größerem Maßstab zu reagieren. Mit dem neuen NATO-Streitkräftemodell, das in Madrid vereinbart wurde, stellen die Verbündeten einen größeren Pool an speziellen kampffähigen Streitkräften, einschließlich solcher mit hoher Reaktionsfähigkeit, was unsere militärische Reaktionsfähigkeit verbessert sowie regionalen Sachverstand und geographische Nähe ausschöpft. Ferner richten wir eine neue multinationale und bereichsübergreifende Bündnisreaktionskraft ein, die mehr Optionen zur schnellen Reaktion auf Bedrohungen und Krisen in alle Richtungen bieten wird. Wir sind entschlossen, die erforderlichen Kräfte und Fähigkeiten vollständig bereitzustellen.

- vereinbart, die NATO-Führung zu stärken, um sicherzustellen, dass sie ausreichend flexibel, resilient und personell ausgestattet ist, um unsere Pläne durchzuführen. Dies wird unsere Fähigkeit verbessern, Übungen durchzuführen, das Dispositiv der NATO in Friedenszeiten sowie im Übergang zu Krisen und Konflikten zu verwalten und für das gesamte Spektrum der Missionen, einschließlich groß angelegter, bereichsübergreifender Einsätze zur kollektiven Verteidigung, die von SHAPE und seinen nachgeordneten Führungskommandos einschließlich der drei gleichermaßen fähigen Gemeinsamen Streitkräftekommandos durchgeführt werden, Führung wahrzunehmen.

- unsere anlässlich des Gipfeltreffens in Madrid gefassten Beschlüsse bekräftigt, zusätzliche robuste kampfbereite Kräfte vor Ort an der NATO-Ostflanke einzurichten, wobei die bestehenden Gefechtsverbände wo und wann erforderlich auf Einheiten von Brigadegröße aufgestockt werden; dies wird mit glaubwürdigen, schnell verfügbaren Verstärkungskräften, einsatznah bereitgestelltem Gerät und optimierter Führung gestützt. Die achten multinationalen Gefechtsverbände sind nun in Stellung. Wir werden unsere Anstrengungen zur Umsetzung dieser Beschlüsse fortführen, auch indem wir durch robuste Volltruppenübungen an der gesamten Ostflanke des Bündnisses unsere Fähigkeit unter Beweis stellen, unsere Militärpräsenz aufzustocken. Wir begrüßen die fortwährenden Anstrengungen der Verbündeten, ihre Präsenz an der NATO-Ostflanke zu erhöhen, was weiter zu glaubwürdiger Abschreckung und Verteidigung beiträgt. All diese Streitkräfte sind ein Zeichen unserer Entschlossenheit und Bereitschaft, jeden Zentimeter des Bündnisgebiets zu verteidigen.


- vereinbart, die Reaktionsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Interoperabilität der Integrierten Flug- und Raketenabwehr der NATO weiter zu verbessern, insbesondere durch regelmäßige Ausbildungen und rotierende Präsenz moderner Flugabwehrsysteme und ‑fähigkeiten im gesamten SACEUR-Verantwortungsbereich – wobei der Schwerpunkt zunächst auf der Ostflanke liegen wird –, was unsere Abschreckung stärken wird.


- uns darauf geeinigt, die Arbeiten zu bereichsübergreifenden Operationen weiterzuführen, die durch den digitalen Wandel der NATO ermöglicht werden, was unseren militärischen und technologischen Vorteil weiter ausbaut und dabei die Fähigkeit des Bündnisses stärkt, in den Bereichen Land, Luft, See, Cyber und Weltraum entschieden zu operieren.

35. Wir begrüßen die schnellen Fortschritte hin zur vollständigen Integration Finnlands in die Abschreckung und Verteidigung der NATO und haben vereinbart, diesen Prozess so bald wie möglich abzuschließen.

36. Wir benötigen eine robuste und resiliente wehrtechnische Industrie, die in der Lage ist, den Bedarf einer erheblich gestärkten kollektiven Verteidigung dauerhaft zu decken. Wir haben einen Aktionsplan zur wehrtechnischen Produktion mitsamt Handlungspunkten verabschiedet. Dieser Plan wird auf den Grundsätzen der Transparenz, der Gleichbehandlung und der integrativen Teilhabe beruhend das langfristige Engagement der NATO im gesamten Bündnis gewährleisten. Mit diesem Plan, und zur Unterstützung der eigenen Ziele der Verbündeten, verpflichten wir uns, die Rolle des Bündnisses als initiierende, bündelnde und wegbereitende Kraft, die Standards und Anforderungen setzt, zu nutzen, um nachhaltige wehrtechnische Industriekapazitäten zu fördern. Dies wird durch einen erneuten und dringenden Fokus auf die Interoperabilität und die Verbesserung der Standardisierung von Wehrmaterial gestützt sein, um zu gewährleisten, dass unsere Streitkräfte nahtlos gemeinsam operieren können, wobei der Schwerpunkt zunächst auf Bodenmunitionen liegen wird. Der Plan wird unser Verständnis der wehrtechnischen Industrie, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, im gesamten Bündnis gewährleisten, dabei behilflich sein, Anfragen zu bündeln, um die Fähigkeitsziele der NATO zu erreichen, multinationale Zusammenarbeit und flexiblere Beschaffung fördern und die Transparenz mit der Industrie erhöhen.

37. Unsere robusten militärischen Fähigkeiten sind für die Abschreckung und Verteidigung der NATO von entscheidender Bedeutung. Wir investieren weiterhin vermehrt in fortgeschrittene und interoperable Fähigkeiten in allen Bereichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kampffähigen, hauptsächlich schweren, hochwertigen Streitkräften und Fähigkeiten liegt. Diese werden die Anforderungen der Verteidigungspläne und anderer Aufgaben der NATO widerspiegeln. Wir werden sicherstellen, dass diese Fähigkeiten mit finanziellen Mitteln ausgestattet sind, um das erforderliche hohe Niveau an Reaktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Wir verbessern weiterhin die Verlegefähigkeit, Interoperabilität, Standardisierung, Reaktionsschnelligkeit, Streitkräfteintegration und Unterstützung unserer Streitkräfte, um hochintensive Einsätze, einschließlich solcher zur Krisenreaktion, in anspruchsvollen Umgebungen durchzuführen und durchzuhalten. Der Verteidigungsplanungsprozess der NATO spielt eine zentrale Rolle bei der Teilung der Risiken und Verantwortlichkeiten, und wir bekräftigen unsere Verpflichtung, unseren jeweiligen Anteil an vom Bündnis benötigten Fähigkeiten beizutragen, um unsere drei Kernaufgaben zu erfüllen. Unsere Pläne zur Entwicklung von Fähigkeiten werden sicherstellen, dass wir unseren technologischen Vorsprung beibehalten, indem wir die Herausforderungen und Chancen, die neue und disruptive Technologien darstellen, erkennen und gleichzeitig für ihre zügige Einbindung sorgen. Ferner haben wir beschlossen, unsere Bestände an bestimmten kampfentscheidenden Munitionen erheblich zu erhöhen.

38. Wir werden die Fähigkeit des Bündnisses, einen bedrohten Verbündeten schnell zu verstärken, weiter verbessern und regelmäßig üben. Übungen sind ein zentrales Mittel, die Entschlossenheit und Fähigkeit des Bündnisses unter Beweis zu stellen. Wir passen unsere Entscheidungsprozesse an, straffen sie und erhöhen die Wirksamkeit unseres Warn- und Reaktionssystems.

39. Wir werden einzeln und kollektiv das volle Spektrum an Streitkräften, Fähigkeiten, Plänen, Ressourcen, Mitteln und Infrastruktur liefern, das zur Abschreckung und Verteidigung benötigt wird, und zwar auch für hochintensive bereichsübergreifende Kriegsführung gegen nuklear bewaffnete gleichwertige Wettbewerber. Dementsprechend werden wir Ausbildungen und Übungen stärken, die die konventionelle sowie, für betreffende Verbündete, nukleare Dimension einer Krise oder eines Konflikts simulieren, was eine größere Kohärenz zwischen konventionellen und nuklearen Komponenten des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO in allen Bereichen und im gesamten Konfliktspektrum ermöglichen soll.

40. Wir haben sowohl auf nationaler Ebene als auch innerhalb der NATO unsere Anstrengungen beschleunigt, um die Befähigung des Verantwortungsbereichs des SACEUR einschließlich Logistik zu gewährleisten und unsere Fähigkeit zur Unterstützung der Verstärkung und Durchhaltefähigkeit der Bündnisstreitkräfte in das gesamte Bündnisgebiet, innerhalb desselben sowie aus ihm heraus zu verbessern, einschließlich durch die einsatznahe Bereitstellung von Munition und Gerät. Als Teil der Befähigung des Verantwortungsbereichs des SACEUR bringen wir unsere Arbeit im Bereich der Vereinbarungen zum Vertrieb der Treibstoffversorgung voran, da die rechtzeitige Versorgung der NATO-Streitkräfte mit Treibstoffen, dort wo sie in Europa benötigt werden, die Reaktionsfähigkeit und Reaktionsschnelligkeit des Bündnisses unterstützt. Wir erkennen an, dass das veränderte Sicherheitsumfeld eine größere Herausforderung für die kollektive Bündnislogistik darstellt und werden auf politischer und militärischer Ebene daran arbeiten, dieser Herausforderung zu begegnen, in der Erkenntnis, dass eine glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung auf angemessenen logistischen Fähigkeiten beruht. Eine wirksame militärische Mobilität ist für die Befähigung von wesentlicher Bedeutung, und es sind weitere Fortschritte nötig. Anstrengungen zur Gewährleistung eines kohärenten Ansatzes und von Synergien zwischen der NATO und der Europäischen Union im Bereich der militärischen Mobilität sollten weiterverfolgt werden.

41. Die Integrierte Flug- und Raketenabwehr der NATO (Integrated Air and Missile Defence, IAMD) bleibt für eine glaubhafte Abschreckung und Verteidigung sowie für die unteilbare Sicherheit und Handlungsfähigkeit des Bündnisses, einschließlich der Fähigkeit der NATO, Verstärkung zu leisten und strategisch zu reagieren, von zentraler Bedeutung. Die NATO-IAMD ist eine wesentliche und fortlaufende Mission in Friedens‑, Krisen- und Konfliktzeiten. Die NATO-IAMD umfasst alle Maßnahmen, die zur Abschreckung gegen jegliche Bedrohung aus der Luft und durch Flugkörper beziehungsweise zur Vereitlung oder Verringerung ihrer Wirksamkeit beitragen. Diese Mission verfolgt einen 360-Grad-Ansatz und ist darauf zugeschnitten, allen Bedrohungen aus der Luft und durch Flugkörper zu begegnen, die von allen strategischen Richtungen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.

42. Die IAMD-Einsätze der Verbündeten, einschließlich an der Ostflanke in Reaktion auf die russische Aggression gegen die Ukraine, sowie Übungen und Ausbildungen stellen die Solidarität und Entschlossenheit der Verbündeten unter Beweis. Auf der Grundlage des Strategischen Konzepts, der neuen Grundanforderung für das 2022 in Madrid vereinbarte Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv und der neuen Generation von Verteidigungsplänen verstärkt die NATO ihre IAMD weiter, indem sie die Reaktionsfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit, Wirksamkeit und Interoperabilität der IAMD sowie die Verfügbarkeit von Luftraum verbessert. Die NATO und die Verbündeten verbessern weiter die IAMD-Fähigkeiten, darunter Überwachung, Abfangsysteme und Führung. Wir werden die zunehmend vielfältigen und herausfordernden Bedrohungen aus der Luft und durch Flugkörper weiterhin berücksichtigen, die von einfachen unbemannten Luftfahrzeugen bis hin zu technisch hochentwickelten Hyperschallraketen reichen.

43. Der grundlegende Zweck der nuklearen Fähigkeit der NATO ist die Wahrung des Friedens, die Vorbeugung von Zwangsmaßnahmen und die Abschreckung von Aggression. Kernwaffen sind einzigartig. Solange es Kernwaffen gibt, wird die NATO ein nukleares Bündnis bleiben. Das Ziel der NATO ist eine sicherere Welt für alle; wir streben danach, das Sicherheitsumfeld für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen. Die Umstände, unter denen die NATO den Einsatz von Kernwaffen in Betracht ziehen müsste, sind höchst unwahrscheinlich. Jeder Einsatz von Kernwaffen gegen die NATO würde das Wesen eines Konflikts grundlegend verändern. Das Bündnis verfügt über die Fähigkeiten und die Entschlossenheit, jedem Gegner nicht annehmbare Kosten aufzuerlegen, die weit schwerer wiegen würden als die Vorteile, die er zu erzielen erhoffen könnte.

44. Die strategischen nuklearen Kräfte des Bündnisses, insbesondere die der Vereinigten Staaten, sind der oberste Garant für die Sicherheit des Bündnisses. Die unabhängigen strategischen nuklearen Kräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs nehmen eine eigenständige Abschreckungsrolle wahr und tragen bedeutend zur Sicherheit des Bündnisses insgesamt bei. Die eigenständigen Entscheidungszentren dieser Verbündeten tragen zur Abschreckung bei, indem sie das Kalkül möglicher Gegner erschweren. Das nukleare Abschreckungsdispositiv der NATO beruht auch auf vorwärtsdislozierten Kernwaffen der Vereinigten Staaten in Europa. Die nationalen Beiträge der betreffenden Verbündeten an Flugzeugen mit dualer Einsatzfähigkeit sowie die Bereitstellung von konventionellen Streitkräften und Militärkapazitäten zur Unterstützung des nuklearen Abschreckungsauftrags der NATO bleiben bei dieser Anstrengung von zentraler Bedeutung.

45. Die NATO wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Glaubwürdigkeit, die Wirksamkeit und die Sicherheit des nuklearen Abschreckungsauftrags zu gewährleisten. Dies beinhaltet die fortgesetzte Modernisierung der nuklearen Fähigkeit der NATO und die Aktualisierung der Planungen zur Erhöhung der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der nuklearen Kräfte des Bündnisses bei gleichzeitiger Ausübung einer starken politischen Kontrolle zu jeder Zeit. Das Bündnis bekräftigt die Notwendigkeit, die größtmögliche Teilhabe der betreffenden Verbündeten an den NATO-Vereinbarungen zur Lastenteilung im Nuklearbereich zu gewährleisten, um die Einheit und Entschlossenheit des Bündnisses zu zeigen.

46. Das Bündnis ist entschlossen, eine höhere Integration und Kohärenz der Fähigkeiten und Aktivitäten in allen Bereichen und im gesamten Konfliktspektrum zu gewährleisten und bekräftigt gleichzeitig die einzigartige und eigenständige Rolle der nuklearen Abschreckung. Die NATO wird weiter eine glaubwürdige Abschreckung beibehalten, ihre strategische Kommunikation stärken, die Wirksamkeit ihrer Übungen erhöhen und strategische Risiken verringern. Die NATO ist bereit und fähig, in einer Krise mit nuklearer Dimension Aggressionen abzuschrecken und Eskalationsrisiken zu bewältigen.

47. Die Raketenabwehr kann die abschreckende Rolle von Kernwaffen ergänzen; sie kann sie nicht ersetzen. Die Ziele und politischen Grundsätze der Fähigkeit der NATO zur Abwehr ballistischer Raketen (BMD) sind seit dem Gipfeltreffen 2010 in Lissabon unverändert. Die BMD-Fähigkeit der NATO ist rein defensiv und richtet sich auf die Abwehr von Bedrohungen durch ballistische Raketen, die außerhalb des euroatlantischen Raums aufkommen. Die Verbündeten bekennen sich weiterhin zur vollständigen Entwicklung der BMD-Fähigkeit der NATO, um die kollektive Verteidigung des Bündnisses weiterzuverfolgen und für die Bevölkerungen, das Gebiet und die Streitkräfte aller europäischen NATO-Staaten vollständige Abdeckung und Schutz vor der zunehmenden Bedrohung durch die Verbreitung ballistischer Raketen zu bieten.

48. Die BMD-Fähigkeit der NATO beruht auf freiwilligen nationalen Beiträgen, darunter Kräfte und Mittel der Vereinigten Staaten aus dem angepassten mehrphasigen Ansatz für Europa (European Phased Adaptive Approach) in Rumänien, der Türkei, Spanien und Polen, sowie dem Führungselement der BMD-Fähigkeit der NATO, der einzigen Komponente, die gemeinschaftlich finanziert werden kann. Zusätzliche freiwillige nationale Beiträge werden für Robustheit sorgen. Wir sind entschlossen, zusätzliche wesentliche Bestandteile des Führungselements der BMD-Fähigkeit der NATO abzuschließen, da dies für die Erreichung des nächsten großen Meilensteins erforderlich ist, bevor die volle Einsatzfähigkeit erlangt wird.

49. Strategische Stabilität, die durch wirksame Abschreckung und Verteidigung, Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie inhaltsvollen und gegenseitigen politischen Dialog erreicht wird, bleibt für unsere Sicherheit von grundlegender Bedeutung. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung tragen erheblich zu den Zielen des Bündnisses bei. Die Anstrengungen der Verbündeten im Bereich der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung haben zum Ziel, Risiken zu verringern, und sollen zu mehr Sicherheit, Transparenz, Überprüfbarkeit und Einhaltung führen. Wir werden alle Elemente der strategischen Risikominderung verfolgen, darunter die Förderung von Vertrauensbildung und von Vorhersehbarkeit durch Dialog, die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und den Aufbau wirksamer Instrumente zur Krisenbewältigung und ‑prävention. Diese Anstrengungen werden das jeweils aktuelle Sicherheitsumfeld und die Sicherheit aller Verbündeten berücksichtigen und das Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv des Bündnisses ergänzen. Wir werden die NATO als Plattform für ausführliche Diskussionen und enge Beratungen zu Rüstungskontrollanstrengungen nutzen.

50. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung haben einen entscheidenden Beitrag dazu geliefert, die sicherheitspolitischen Ziele des Bündnisses zu erreichen und die strategische Stabilität und unsere kollektive Sicherheit zu gewährleisten, und sollten dies weiter tun. Die NATO hat über viele Jahre hinweg bewiesen, dass sie ihren Teil für die Abrüstung und Nichtverbreitung leistet. Nach dem Ende des Kalten Krieges hat die NATO die Zahl der in Europa stationierten Kernwaffen und ihre Abhängigkeit von Kernwaffen in NATO-Strategien drastisch verringert. Die Verbündeten bleiben gemeinsam entschlossen, an den bestehenden Übereinkünften und Verpflichtungen zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung festzuhalten und sie zu unterstützen. Wir werden Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als zentrales Element der euroatlantischen Sicherheit unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Sicherheitsumfelds und der Sicherheit aller Verbündeten weiter stärken.

51. Russlands Verletzungen und selektive Umsetzung seiner Rüstungskontrollverpflichtungen und -zusagen haben zur Verschlechterung der breiteren Sicherheitslandschaft beigetragen. Wir verurteilen Russlands behauptete Aussetzung des neuen START-Vertrags und die Nichterfüllung seiner rechtlich bindenden Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wir fordern Russland auf, zur uneingeschränkten Umsetzung des Vertrags zurückzukehren, verantwortungsvoll zu handeln und konstruktiv auf die Verringerung strategischer und nuklearer Risiken hinzuarbeiten. Wir verurteilen auch die Entscheidung Russlands, aus dem wegweisenden Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) auszutreten, was erneut Russlands anhaltende Missachtung der Rüstungskontrolle unter Beweis stellt und die jüngste in einer Reihe von Handlungen zur Untergrabung der euroatlantischen Sicherheit ist. Die Verbündeten rufen Russland eindringlich auf, seine Zusagen und Verpflichtungen umzusetzen und die verbleibende Zeit bis zu seinem Austritt zu nutzen, um seine Entscheidung zu überdenken. Die Verbündeten werden weiterhin über die Folgen des Austritts Russlands aus dem KSE-Vertrag und dessen Auswirkungen auf die Sicherheit des Bündnisses beraten.

52. Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) bleibt das entscheidende Bollwerk gegen die Verbreitung von Kernwaffen. Er ist der Eckpfeiler des globalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes und der globalen nuklearen Abrüstungsarchitektur, der einzig glaubwürdige Weg zu nuklearer Abrüstung und der Rahmen für internationale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Nutznießung der Vorzüge der friedlichen Nutzung der Kernenergie, der Nuklearwissenschaft und der Kerntechnik. Die Verbündeten treten weiterhin entschieden für die vollständige Umsetzung aller drei Säulen des NVV einschließlich Artikel VI ein. Die Blockade eines Konsenses durch Russland anlässlich der 10. NVV-Überprüfungskonferenz war unverantwortlich. Wir rufen alle NVV-Vertragsstaaten auf, im derzeitigen NVV-Überprüfungszyklus für die Umsetzung und Stärkung des NVV zusammenzuarbeiten. Wir unterstreichen, dass es dringend erforderlich ist, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen in Kraft zu setzen. Wir fordern die umgehende Aufnahme und den baldigen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Abrüstungskonferenz über ein Übereinkommen über das Verbot der Produktion von spaltbarem Material zur Nutzung in Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern im Einklang mit dem Bericht CD/1299 der Abrüstungskonferenz und dem darin enthaltenen Auftrag. Wir rufen alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, auf, freiwillige Moratorien für die Produktion von spaltbarem Material zur Nutzung in Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern auszurufen und aufrechtzuerhalten.

53. Die NATO-Verbündeten unterstützen das Endziel einer Welt ohne Kernwaffen in vollständiger Übereinstimmung mit allen Bestimmungen des NVV; dieses Ziel gilt es zur Förderung der internationalen Stabilität auf wirksame und nachprüfbare Weise sowie auf dem Grundsatz der unverminderten Sicherheit für alle zu erreichen. Die Vorkehrungen der NATO zur Lastenteilung im Nuklearbereich standen jederzeit in völligem Einklang mit dem NVV.

54. Wir bekräftigen, dass der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) mit der nuklearen Abschreckungspolitik des Bündnisses widerstreitend, unvereinbar und inkompatibel ist, im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur steht, den NVV zu untergraben droht und das gegenwärtige Sicherheitsumfeld nicht berücksichtigt. Mit dem AVV ändern sich die rechtlichen Verpflichtungen unserer Länder in Bezug auf Kernwaffen nicht. Wir dulden keinerlei Argument, demzufolge der AVV in irgendeiner Weise das Völkergewohnheitsrecht widerspiegelt oder zu dessen Weiterentwicklung beiträgt.  Wir rufen unsere Partner und alle anderen Länder dazu auf, die Wirkung des Atomwaffenverbotsvertrags auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, einschließlich auf den NVV, realistisch zu bedenken und sich unseren Bemühungen anzuschließen, die kollektive Sicherheit durch greifbare und überprüfbare Maßnahmen zu verbessern, die es ermöglichen, strategische Risiken zu verringern und dauerhafte Fortschritte hinsichtlich der nuklearen Abrüstung zu erzielen.

55. China erweitert und diversifiziert rapide seine Kernwaffenbestände um weitere Gefechtsköpfe und eine größere Anzahl an hoch entwickelten Trägersystemen, um eine nukleare Triade aufzubauen; gleichzeitig lässt es sich weder auf tatsächliche Transparenz ein noch arbeitet es in Treu und Glauben auf die Erreichung nuklearer Rüstungskontrolle und Risikominderung hin. Wir widersetzen uns jedem Versuch, Plutonium für militärische Programme unter dem Deckmantel ziviler Programme herzustellen oder eine solche Herstellung zu unterstützen, da dies die Ziele des NVV untergräbt. Wir rufen China dringend dazu auf, an Gesprächen über strategische Risikominderung teilzunehmen und durch mehr Transparenz hinsichtlich seiner Strategien, Pläne und Fähigkeiten im Kernwaffenbereich die Stabilität zu fördern.

56. Wir bekräftigen unsere klare Entschlossenheit, dass Iran niemals eine Kernwaffe entwickeln darf. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über Irans Verschärfung seines Nuklearprogramms. Wir rufen Iran auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen aus seinem nach dem Nichtverbreitungsvertrag erforderlichen Sicherungsabkommen und seinen politischen Zusagen im Hinblick auf die Nichtverbreitung von Kernwaffen ohne weitere Verzögerung nachzukommen. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen und Zusagen durch Iran ist von entscheidender Bedeutung, um der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu ermöglichen, glaubwürdige Zusicherungen des friedlichen Charakters des iranischen Nuklearprogramms zu liefern. Ferner rufen wir Iran auf, alle Aktivitäten hinsichtlich ballistischer Raketen, die nicht im Einklang mit Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats stehen, zu beenden.

57. Wir verurteilen die Programme der Demokratischen Volksrepublik Korea für Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen, die gegen zahlreiche Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verstoßen, auf das Schärfste. Wir bekräftigen, dass Nordkorea seine Nuklearwaffen- und bestehenden Nuklearprogramme sowie alle weiteren Massenvernichtungswaffen- und ballistischen Raketenprogramme vollständig, nachprüfbar und unwiderruflich aufgeben muss. Wir rufen Nordkorea dringend auf, die NVV- und IAEO-Sicherungsmaßnahmen wieder uneingeschränkt einzuhalten. Wir rufen Nordkorea auf, die wiederholten Dialogangebote seitens aller betreffenden Parteien, darunter Japan, die Vereinigten Staaten und die Republik Korea, anzunehmen.

58. Der potenzielle Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer (CBRN) Stoffe oder Waffen gegen die NATO durch feindliche Staaten und nichtstaatliche Akteure stellt nach wie vor eine wesentliche und sich weiterentwickelnde Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Wie beim Gipfeltreffen von Madrid vereinbart setzen wir die neue CBRN-Abwehrpolitik der NATO um und investieren in die erforderlichen militärischen Fähigkeiten, um in jeder Umgebung wirksam zu operieren, zu kämpfen und uns durchzusetzen, und um unsere nationale und kollektive Resilienz gegenüber CBRN-Gefahren und -Bedrohungen zu gewährleisten.

59. Die NATO sichert die Freiheit und Sicherheit all ihrer Mitglieder mit sowohl politischen als auch militärischen Mitteln. Das sich verändernde Sicherheitsumfeld erfordert von der NATO immer stärker einen strukturierten und maßgeschneiderten Ansatz, der sowohl in Friedenszeiten als auch in Krisen und Konflikten nichtmilitärische und militärische Instrumente auf gezielte, kohärente und nachhaltige Weise einsetzt. Die NATO nutzt eine Reihe nichtmilitärischer Instrumente zur Unterstützung der drei Kernaufgaben des Bündnisses. Ferner dient sie weiter als Plattform zur Verbesserung der kohärenten Nutzung dieser Instrumente durch Verbündete unter deren eigener Zuständigkeit und Kontrolle sowie gemeinsam mit anderen internationalen Akteuren. Wir werden weiterhin eine wirksame, klare und überzeugende strategische Kommunikation stärken.

60. Nun, da der Krieg in Europa das Wesen des euroatlantischen Sicherheitsumfelds grundlegend verändert hat, ist der Schwerpunkt auf der Nachrichtengewinnung für die Entscheidungen und die strategische Planung des Bündnisses noch deutlicher und wichtiger geworden. Der Wert der nachrichtendienstlichen Arbeit der NATO ergibt sich vor allem aus der engen Zusammenarbeit zwischen den Nachrichten- und Sicherheitsdiensten der Verbündeten, um Erkenntnisse zu teilen und weiterhin sicherzustellen, dass das Bündnis ein umfassendes Verständnis des strategischen Gesamtbilds hat. Zu diesem Zweck werden die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten der Verbündeten dazu beitragen, das Verständnis der NATO im Hinblick auf Bedrohungen, Risiken und Herausforderungen zu verbessern und unsere erheblichen und vielfältigen Analysefähigkeiten zu optimieren. Wir werden unsere nachrichtendienstliche Zusammenarbeit innerhalb des Bündnisses und mit unseren Partnern gegebenenfalls stärken. Die NATO und die Verbündeten werden ihre Maßnahmen im Bereich der Sicherheit und der Spionageabwehr erweitern, um wirkungsvoll auf feindliche nachrichtendienstliche Aktivitäten zu reagieren.

61. Die nationale und kollektive Resilienz bildet für eine glaubhafte Abschreckung und Verteidigung und für die wirkungsvolle Erfüllung der Kernaufgaben des Bündnisses eine wesentliche Grundlage und ist im Hinblick auf unsere Anstrengungen zur Sicherung unserer Gesellschaften, unserer Bevölkerungen und unserer gemeinsamen Werte entscheidend. Resilienz ist sowohl eine nationale Zuständigkeit als auch eine kollektive Verpflichtung, die in Artikel 3 des Vertrags von Washington verankert ist. Wir haben heute die Bündnisresilienzziele 2023 vereinbart. Wir bauen auf dem verstärkten Bekenntnis zur Resilienz von 2021 auf. Die Resilienzziele werden die Vorsorgemaßnahmen der NATO und der Verbündeten gegenüber strategischen Schocks und Störungen stärken. Sie werden unsere nationale und kollektive Fähigkeit, die Regierungsgewalt sowie die Versorgung unserer Bevölkerungen sicher aufrechtzuerhalten, steigern und die zivile Unterstützung für Militäreinsätze in Friedens-, Krisen- und Konfliktzeiten ermöglichen. Die Verbündeten werden diese Ziele nutzen, um im Einklang mit ihrem jeweiligen nationalen Risikoprofil die Entwicklung ihrer nationalen Ziele und Umsetzungspläne zu steuern. Wir werden auch an der Identifizierung und Eindämmung strategischer Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten arbeiten, auch mit Blick auf unsere kritische Infrastruktur, unsere Versorgungsketten und unsere Gesundheitssysteme. Die Verbündeten sollten ebenfalls die gesellschaftliche Resilienz fördern. Im Zuge unserer Anstrengungen zum Aufbau von Resilienz werden wir weiter mit unseren Partnern, die ähnliche Anstrengungen unternehmen, zusammenarbeiten, insbesondere mit der Europäischen Union, um den euroatlantischen Raum und unsere weitere Nachbarschaft sicherer zu machen. Die Maßnahmen, Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen einzelner Verbündeter in anderen internationalen Organisationen tragen ebenfalls dazu bei, unsere Resilienz zu erhöhen.

62. Die Fähigkeit des Bündnisses, seine Kernaufgaben zu erfüllen, hängt zunehmend von der Einführung digitaler Technologien ab. In der Erkenntnis, dass das Bündnis dringend einen digitalen Wandel vollziehen muss, haben wir eine Strategie zur Umsetzung des digitalen Wandels verabschiedet, um unsere Fähigkeit, bereichsübergreifende Einsätze durchzuführen, die Interoperabilität in allen Bereichen voranzutreiben, unser Lagebild und die politischen Beratungen zu verbessern sowie datengestützte Instrumente der Entscheidungsfindung zu nutzen, zu unterstützen.

63. Neue und disruptive Technologien (EDTs) bergen sowohl Chancen als auch Risiken. Sie verändern das Wesen von Konflikten, gewinnen größere strategische Bedeutung und werden zu maßgeblichen Schauplätzen des weltweiten Wettbewerbs. Die operative Bedeutung von EDTs sowie des Zugangs zu kommerziellen Technologien und der Anpassung dieser in gegenwärtigen Einsätzen wurde im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verdeutlicht. Die strategischen Wettbewerber und potenziellen Gegner der NATO investieren massiv in Technologien, die insbesondere im Bereich böswilliger hybrider Aktivitäten äußerst effektiv und im Konfliktfall entscheidend sein können. Wir beschleunigen unsere eigenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass das Bündnis seinen technologischen Vorsprung im Bereich der EDTs wahrt, um unsere Interoperabilität und unseren militärischen Vorsprung zu erhalten, einschließlich durch „Dual-Use“-Lösungen. Wir arbeiten zusammen, um neue Technologien einzusetzen und einzubinden, mit dem Wirtschaftssektor zu kooperieren, unsere Innovationsökosysteme zu schützen, Standards zu prägen und uns zu Grundsätzen verantwortungsvoller Nutzung zu verpflichten, die unsere demokratischen Werte und die Menschenrechte widerspiegeln. Wir werden sicherstellen, dass wir im Einklang mit dem Völkerrecht handeln und danach streben, öffentliches Vertrauen aufzubauen. Der Beschleuniger von Verteidigungsinnovationen für den Nordatlantik der NATO (DIANA) hat nun seine ersten Problemstellungen ausgeschrieben, die sich an Start-ups in NATO-Ländern richten. Um unser transatlantisches Innovationsökosystem weiterzuentwickeln, wird der NATO-Innovationsfonds, der weltweit erste multi-souveräne Risikokapitalfonds, in den kommenden Monaten beginnen, in Deep Tech zu investieren. Als Ergänzung zu den jüngst vereinbarten Strategien zu künstlicher Intelligenz und Autonomie wird die NATO weitere Strategien zu wichtigen neuen und disruptiven Technologien entwickeln, einschließlich Quantentechnologien sowie Biotechnologie und „human enhancement“ (also die Erweiterung der menschlichen Fähigkeiten), um die Chancen und Risiken, die sie bereithalten, anzugehen.

64. Wir stehen weiterhin vor zunehmenden hybriden Bedrohungen und Herausforderungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die hybride Aktivitäten einsetzen, auch durch Einflussnahme und die schädliche Nutzung von Technologien, um sich gegen unsere politischen Institutionen, unsere kritische Infrastruktur, unsere Gesellschaften, unsere demokratischen Systeme, unsere Volkswirtschaften und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu richten. Wir bleiben geeint bei der Verteidigung unserer offenen und demokratischen Gesellschaften gegen solche böswilligen Aktivitäten. Wir bekräftigen, dass hybride Operationen gegen Verbündete so schwerwiegend wie ein bewaffneter Angriff sein und dazu führen könnten, dass der Rat Artikel 5 des Vertrags von Washington ausruft. Wir werden in Bezug auf hybride Bedrohungen weiterhin Vorbereitung, Abschreckung, Verteidigung und Abwehr leisten, einschließlich durch den möglichen Einsatz von Unterstützungsteams zur Hybridabwehr. Wir entwickeln weiterhin umfassende Präventions- und Reaktionsmöglichkeiten und sind bereit, diese anzuwenden, um unsere Resilienz zu verbessern und böswillige Akteure davon abzuhalten, hybride Operationen durchzuführen. In Anerkennung der Tatsache, dass die Zuordnung ein souveränes nationales Vorrecht ist, können einzelne Verbündete gegebenenfalls erwägen, hybride Aktivitäten zuzuordnen und abgestimmt darauf zu reagieren. Wir werden Falsch- und Desinformationen weiterhin angehen, auch durch positive und wirksame strategische Kommunikation. Ferner werden wir unsere Partner weiter unterstützen, während sie ihre Resilienz gegenüber hybriden Herausforderungen stärken.

65. Die Bedrohung der kritischen Unterwasserinfrastruktur ist real und sie nimmt zu. Wir sind entschlossen, strategische Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten mit Blick auf unsere kritische Infrastruktur zu identifizieren und einzudämmen und uns auf den Einsatz von Zwangsmaßnahmen im Energiebereich sowie auf andere hybride Taktiken seitens staatlicher und nichtstaatlicher Akteure vorzubereiten und Abschreckungs- und Verteidigungsmaßnahmen dagegen zu treffen. Jeder vorsätzliche Angriff auf die kritische Infrastruktur der Verbündeten wird mit einer geeinten und entschlossenen Reaktion beantwortet werden; dies betrifft ebenfalls die kritische Unterwasserinfrastruktur. Der Schutz der kritischen Unterwasserinfrastruktur im Hoheitsgebiet der Verbündeten bleibt eine nationale Zuständigkeit sowie eine kollektive Verpflichtung. Die NATO ist bereit, die Verbündeten zu unterstützen, wenn sie darum gebeten wird. Wir haben vereinbart, im Rahmen des Allied Maritime Command der NATO (MARCOM) ein maritimes Zentrum der NATO für die Sicherheit kritischer Unterwasserinfrastruktur einzurichten. Ferner haben wir uns darauf geeinigt, ein Netzwerk aufzubauen, das die NATO, die Verbündeten, den Wirtschaftssektor und andere einschlägige Akteure zusammenführt, um den Austausch von Informationen zu verbessern und bewährte Verfahren auszutauschen.

66. Der Cyberraum ist ständig umkämpft, da Gefährder zunehmend versuchen, das Bündnis durch den Einsatz böswilliger Cyberaktivitäten und -kampagnen zu destabilisieren. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat verdeutlicht, wie stark der Cyberbereich ein Merkmal moderner Konflikte ist. Wir wehren die erheblichen, anhaltenden und zunehmenden Cyberbedrohungen ab, einschließlich derer, die sich gegen unsere demokratischen Systeme und unsere kritische Infrastruktur richten, auch dort, wo sie Teil hybrider Kampagnen sind. Wir sind entschlossen, die ganze Bandbreite an Fähigkeiten einzusetzen, um in Bezug auf das gesamte Spektrum an Cyberbedrohungen Abschreckung, Verteidigung und Abwehr zu leisten, auch indem wir kollektive Reaktionen erwägen. Einzelne oder gebündelte böswillige Cyberaktivitäten könnten so schwerwiegend wie ein bewaffneter Angriff sein und dazu führen, dass der Nordatlantikrat fallweise Artikel 5 des Vertrags von Washington ausruft. Wir bleiben entschlossen, im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen zu handeln. Wir setzen uns weiterhin für einen freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberraum ein und bemühen uns weiter, die Stabilität zu verbessern und Konfliktrisiken zu verringern, indem wir die Achtung des Völkerrechts gewährleisten und freiwillige Regeln für verantwortungsvolles Staatenverhalten im Cyberraum unterstützen. Wir verabschieden heute ein neues Konzept, um den Beitrag der Cyberabwehr zu unserem gesamten Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv zu erhöhen. Es wird die drei Ebenen – die politische, die militärische und die technische – der NATO-Cyberabwehr enger miteinander verschränken und dabei jederzeit die zivil-militärische Zusammenarbeit in Friedens-, Krisen- und Konfliktzeiten sowie gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftssektor gewährleisten. Dadurch werden wir unser gemeinsames Lagebild verbessern. Die Stärkung unserer Cyberresilienz ist entscheidend, um unser Bündnis sicherer zu machen und es besser in die Lage zu versetzen, das Potenzial für erheblichen Schaden durch Cyberbedrohungen einzudämmen. Wir bekräftigen und erweitern heute unsere Vereinbarung zur Cyberabwehr (Cyber Defence Pledge) und haben uns zu neuen ehrgeizigen nationalen Zielen verpflichtet, um unsere nationalen Fähigkeiten zur Cyberabwehr, einschließlich kritischer Infrastrukturen, vorrangig weiter zu stärken. Wir haben die neue Fähigkeit der NATO zur virtuellen Unterstützung bei Cyberereignissen (Virtual Cyber Incident Support Capability, VCISC) eingeführt, um die nationalen Eindämmungsmaßnahmen als Reaktion auf schwerwiegende böswillige Cyberaktivitäten zu unterstützen. Dies bietet den Verbündeten ein zusätzliches Hilfsinstrument. Wir werden weiter gegebenenfalls danach streben, wirksame Partnerschaften von beiderseitigem Nutzen zu entwickeln, unter anderem mit Partnerländern, internationalen Organisationen, der Industrie und der Wissenschaft, und somit unsere Bemühungen zur Verbesserung der internationalen Stabilität im Cyberraum vorantreiben. Als Ergänzung zu unseren bestehenden Austauschformaten werden wir im kommenden November in Berlin die erste umfassende NATO-Konferenz zur Cyberabwehr abhalten, die Entscheidungsträger aus allen politischen, militärischen und technischen Ebenen zusammenbringen wird.

67. Der Weltraum spielt für die Sicherheit und den Wohlstand unserer Nationen eine entscheidende Rolle. Er ist zudem ein zunehmend umkämpfter Bereich, der von unverantwortlichem Verhalten, böswilligen Aktivitäten und den Anstieg von Weltraumabwehrfähigkeiten durch potenzielle Gegner und strategische Wettbewerber der NATO geprägt ist. Die Wahrung der sicheren Nutzung des Weltraums und des ungehinderten Zugangs dazu ist für eine wirksame Abschreckung und Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Als Teil unserer Arbeit zum Weltraum als Einsatzbereich beschleunigen wir die Einbindung des Weltraums in die Planung, Übung und Durchführung gemeinsamer und bereichsübergreifender Einsätze in Friedens-, Krisen- und Konfliktzeiten, um sicherzustellen, dass Auswirkungen von und aus dem Weltraum in allen Bereichen koordiniert sind. Wir haben uns verpflichtet, den Austausch unserer weltraumbezogenen Daten, Produkte und Dienste innerhalb der NATO zur Unterstützung der Anforderungen und Verteidigungspläne des Bündnisses zu verbessern. Wir begrüßen die fortwährenden Bemühungen im Rahmen des multinationalen Programms des Bündnisses zur anhaltenden Überwachung aus dem Weltraum (Alliance Persistent Surveillance from Space, APSS), das die Fähigkeiten der NATO hinsichtlich Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung verbessern wird. Wir begrüßen die Einrichtung des NATO-Exzellenzzentrums für den Weltraum in Frankreich. Die Verbündeten sind entschlossen, das Völkerrecht aufrechtzuerhalten, und wir werden die internationalen Bemühungen zur Verringerung der Weltraumbedrohungen durch die Förderung von Normen, Regeln und Grundsätzen für verantwortungsvolle Verhaltensweisen im Weltraum weiterhin unterstützen. Wir bekräftigen, dass feindliche Operationen in den Weltraum, aus dem Weltraum oder innerhalb des Weltraums so schwerwiegend wie ein bewaffneter Angriff sein und dazu führen könnten, dass der Nordatlantikrat Artikel 5 des Vertrags von Washington ausruft.

68. Energiesicherheit spielt bei unserer gemeinsamen Sicherheit eine wichtige Rolle. Die durch Russland vorsätzlich verschärfte Energiekrise hat die Bedeutung einer stabilen und zuverlässigen Energieversorgung sowie der Diversifizierung der Versorgungswege, Lieferanten und Quellen hervorgehoben. Wir werden die Fähigkeit der NATO zur Unterstützung der nationalen Behörden beim Schutz kritischer Energieinfrastrukturen weiterhin entwickeln. Wir sind entschlossen, die sichere, resiliente und nachhaltige Energieversorgung unserer Streitkräfte sicherzustellen. Im Zuge der Anpassung unseres Bündnisses an die gegenwärtige Energiewende werden wir unsere militärische Fähigkeit, Wirksamkeit und Interoperabilität weiterhin gewährleisten. Die Verbündeten streben die Diversifizierung ihrer Energieversorgung an und werden dies weiterhin tun, und zwar im Einklang mit ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen.

69. Der Klimawandel ist eine prägende Herausforderung für jetzige und künftige Generationen und hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Sicherheit der Verbündeten. Er bleibt ein Bedrohungsmultiplikator. Die NATO ist entschlossen, die führende internationale Organisation dafür zu werden, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit zu verstehen und sich entsprechend anzupassen. Wir werden die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verteidigung und Sicherheit weiterhin angehen, auch durch die Entwicklung innovativer Instrumente zur strategischen Analyse. Wir werden Erwägungen zum Klimawandel in alle Kernaufgaben der NATO einbinden und unsere Infrastruktur, unsere militärischen Fähigkeiten und unsere Technologien anpassen, um unsere Resilienz in künftigen Einsatzumgebungen zu gewährleisten. Als Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels sind wir entschlossen, die Treibhausgasemissionen durch die politischen und militärischen Strukturen und Einrichtungen der NATO deutlich zu reduzieren; ferner werden wir zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen, indem wir unsere Energieeffizienz verbessern, den Übergang zu sauberen Energiequellen vollziehen und innovative saubere Technologien der nächsten Generation nutzen, während wir gleichzeitig die militärische Wirksamkeit und ein glaubwürdiges Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv sicherstellen. Wir werden unseren Austausch mit Partnerländern, mit der Wissenschaft und mit anderen internationalen und regionalen Organisationen, die im Bereich des Klimawandels und der Sicherheit aktiv sind, weiter stärken. Wir begrüßen die Einrichtung eines NATO-Exzellenzzentrums zu Klimawandel und Sicherheit in Montreal.

70. Wir sind entschlossen, die Agenda für menschliche Sicherheit und die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit in all unsere Kernaufgaben miteinzubeziehen. Wir werden weiterhin durch robuste Leitsätze und klare operative Richtlinien an der vollen Umsetzung dieser Zielsetzung arbeiten, um unsere operative Leistungsfähigkeit zu verbessern und Synergien zwischen den zivilen und militärischen Strukturen zu gewährleisten. Hierbei arbeiten wir mit Partnern, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu einer ehrgeizigen Agenda für menschliche Sicherheit. Dank unseres auf die menschliche Sicherheit ausgerichteten Ansatzes und unserer entsprechenden Leitsätze können wir ein umfassenderes Bild des menschlichen Umfelds entwickeln, was zu dauerhaftem Frieden und anhaltender Sicherheit beiträgt. Heute verabschieden wir NATO-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten sowie überarbeitete Leitlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels. Unsere fortlaufenden Bemühungen im Bereich der menschlichen Sicherheit umfassen auch den Schutz von Kulturgütern.

71. Wir erkennen an, dass die vollständige, gleichberechtigte und bedeutungsvolle Teilhabe von Frauen in allen Aspekten von Frieden und Stabilität von entscheidender Bedeutung ist, und stellen fest, dass Konflikte unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf Frauen und Mädchen haben, unter anderem durch konfliktbezogene sexuelle Gewalt. Wir werden die Umsetzung unserer Leitlinien zu Frauen, Frieden und Sicherheit konsequent weiterführen und dabei in all unserem Handeln die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen, geschlechtsspezifische Perspektiven berücksichtigen und die Grundsätze der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit des VN-Sicherheitsrats fördern, auch im Rahmen von Operationen, Missionen und Aktivitäten der NATO sowie bei unserer Arbeit zu neuen Herausforderungen. Wir werden die Leitlinien der NATO zu Frauen, Frieden und Sicherheit bewerten und aktualisieren.

72. Die Partnerschaften der NATO sind und bleiben für die Art und Weise, wie die NATO arbeitet, von wesentlicher Bedeutung. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der drei Kernaufgaben der NATO und unseres 360-Grad-Sicherheitsansatzes. Wir sind unseren Partnern dankbar für ihre bedeutenden Beiträge zum Lagebild sowie zu den Operationen, Missionen und Aktivitäten der NATO, einschließlich der Treuhandprojekte (Trust Fund projects). Das gegenwärtige Sicherheitsumfeld verdeutlicht die Bedeutung von Partnerschaften. Diese sind für den Schutz der globalen Gemeingüter und die Verbesserung unserer Resilienz von entscheidender Bedeutung. Wir werden unsere Beziehungen zu Partnern intensivieren, die die Werte des Bündnisses teilen und wie das Bündnis ein Interesse daran haben, die regelbasierte internationale Ordnung zu wahren. Wir werden den politischen Dialog und die praktische Zusammenarbeit mit Partnern auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts, Nutzens und Interesses sowohl der Verbündeten als auch der Partner weiter stärken. Dies trägt zur Stabilität jenseits unserer Grenzen bei und verbessert unsere Sicherheit zu Hause. Wir werden stärker auf Länder in unserer weiteren Nachbarschaft und rund um den Globus zugehen und bleiben offen für eine Zusammenarbeit mit allen Ländern und Organisationen, wenn dadurch unsere gegenseitige Sicherheit gestärkt werden könnte. Wir bekennen uns unverändert zu den Grundsätzen, auf die sich die Beziehungen mit unseren Partnern stützen, und haben Schritte unternommen, um unsere Partnerschaften strategischer, kohärenter und effizienter zu gestalten. Wir werden gemeinsame Ansätze zu den globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen, bei denen die Interessen der NATO betroffen sind, besprechen, unsere Sichtweisen durch eine vertiefte politische Zusammenarbeit austauschen und konkrete Kooperationsbereiche ermitteln, um gemeinsame sicherheitspolitische Anliegen anzugehen. Im Einklang mit unserem Aktionsplan zum Umfassenden Ansatz (Comprehensive Approach Action Plan) werden wir weiter auf Kohärenz innerhalb der Werkzeuge und Arbeitsstränge der NATO, auf abgestimmte Ansätze mit Partnernationen und -organisationen wie den VN, der EU und der OSZE sowie auf eine Fortsetzung des Dialogs mit nichtstaatlichen Organisationen hinarbeiten.

73. Die Europäische Union bleibt ein einzigartiger und unentbehrlicher Partner für die NATO. Unsere strategische Partnerschaft ist für die Sicherheit und den Wohlstand unserer Nationen und des euroatlantischen Raums von grundlegender Bedeutung. Sie beruht auf unseren gemeinsamen Werten, auf unserer Entschlossenheit, gemeinsame Herausforderungen anzugehen, und auf unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Förderung und Wahrung von Frieden, Freiheit und Wohlstand. Die NATO weiß um den Wert einer stärkeren und leistungsfähigeren europäischen Verteidigung, die einen positiven Beitrag zur transatlantischen und weltweiten Sicherheit leistet, die die NATO ergänzt und mit ihr interoperabel ist. Die Entwicklung kohärenter, einander ergänzender und interoperabler Verteidigungsfähigkeiten, bei denen unnötige Dopplungen vermieden werden, ist für unsere gemeinsamen Anstrengungen, den euroatlantischen Raum sicherer zu machen, von entscheidender Bedeutung. Diese Anstrengungen einschließlich der jüngsten Entwicklungen werden die NATO stärken, der Verbesserung unserer gemeinsamen Sicherheit förderlich sein, zur transatlantischen Lastenteilung beitragen, bei der Bereitstellung erforderlicher Fähigkeiten helfen und eine Gesamterhöhung der Verteidigungsausgaben unterstützen. Die nicht zur EU gehörenden Verbündeten leisten weiter bedeutende Beiträge zu den Anstrengungen der EU, ihre Fähigkeiten zur Bewältigung gemeinsamer sicherheitspolitischer Herausforderungen zu stärken. Für die strategische Partnerschaft zwischen der NATO und der EU ist die größtmögliche Einbindung der nicht zur EU gehörenden Verbündeten in die EU-Anstrengungen im Verteidigungsbereich von wesentlicher Bedeutung. Zur Förderung einer stärkeren strategischen Partnerschaft sehen wir gegenseitigen Schritten in diesem Bereich, die einen konkreten Fortschritt darstellen, erwartungsvoll entgegen. Wir bekräftigen in ihrer Gänze sämtliche Beschlüsse, Grundsätze und Verpflichtungen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU. Wir werden diese Partnerschaft im Geiste der völligen gegenseitigen Offenheit, Transparenz und Komplementarität sowie der Achtung der unterschiedlichen Aufträge, der Beschlussfassungsautonomie und der institutionellen Integrität der Organisationen, wie von beiden Organisationen vereinbart, weiter stärken.

74. Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU weiter an Bedeutung gewonnen. Wir haben unsere gemeinsame Zielsetzung und Entschlossenheit eindeutig unter Beweis gestellt, indem wir unsere einander ergänzende, kohärente und sich gegenseitig verstärkende jeweilige Rolle genutzt haben. Die NATO und die EU werden die Ukraine weiter unterstützen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer eigenen Koordinierungsstelle für NATO- und EU-Personal zur Ukraine. Wir haben auch im Bereich der strategischen Kommunikation konkrete Ergebnisse erzielt, unter anderem im Kampf gegen Desinformation, bei der Abwehr von hybriden und Cyberbedrohungen, bei Übungen, der operativen Zusammenarbeit, Verteidigungsfähigkeiten, der wehrtechnischen Industrie und Forschung, der Terrorismusbekämpfung und dem Aufbau von Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten. Wir bauen unsere Zusammenarbeit zu Fragen der Resilienz, des Schutzes kritischer Infrastruktur, der neuen und disruptiven Technologien, des Weltraums, der sicherheitsbezogenen Auswirkungen des Klimawandels sowie des geostrategischen Wettbewerbs weiter aus. Ferner werden wir die von China ausgehenden systemischen Herausforderungen für die euroatlantische Sicherheit weiterhin angehen. Der politische Dialog zwischen der NATO und der EU bleibt von zentraler Bedeutung, um die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU voranzubringen.

75. Der westliche Balkan ist eine Region von strategischer Bedeutung für die NATO, wie unsere lange Geschichte der Zusammenarbeit und Einsätze verdeutlicht. Wir bekennen uns weiterhin fest zur Sicherheit und Stabilität des westlichen Balkans, indem wir Reformen unterstützen, die die Bestrebungen hinsichtlich eines NATO- beziehungsweise EU-Beitritts der Länder in dieser Region voranbringen. Wir werden unseren politischen Dialog und unsere praktische Zusammenarbeit weiter verbessern, um Reformen sowie den Frieden und die Sicherheit in der Region zu unterstützen und böswillige Einflussnahme einschließlich Desinformation sowie hybride und Cyberbedrohungen sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure abzuwehren. Die Region benötigt die anhaltende Aufmerksamkeit und das Engagement des Bündnisses und der internationalen Staatengemeinschaft, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit, innerstaatliche Reformen und gutnachbarschaftliche Beziehungen sind für die regionale Zusammenarbeit und die euroatlantische Integration von entscheidender Bedeutung, und wir richten unsere Erwartungen auf weitere Fortschritte diesbezüglich.

76. Die NATO unterstützt nachdrücklich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit eines stabilen und sicheren Staates Bosnien und Herzegowina im Einklang mit dem Allgemeinen Rahmenübereinkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina sowie weiteren einschlägigen internationalen Übereinkünften. Wir ermutigen zur innerstaatlichen Versöhnung und rufen die politische Führung eindringlich auf, von spaltenden und sezessionistischen Äußerungen und Handlungen abzusehen. Wir bleiben den euroatlantischen Bestrebungen des Landes verpflichtet. Wir unterstützen weiterhin Reformanstrengungen, auch durch das jüngst vereinbarte Paket zum Aufbau von Verteidigungskapazitäten, durch das NATO-Hauptquartier in Sarajewo, durch weitreichende Instrumente der kooperativen Sicherheit und Partnerschaft und durch das Reformprogramm des Landes mit der NATO. Wir ermutigen Bosnien und Herzegowina, die Unterstützung der NATO zu nutzen und seine Anstrengungen zu verstärken, um im Hinblick auf Reformen in wesentlichen Bereichen Fortschritte zu erzielen, einschließlich im Bereich der dringend benötigten politischen, wahlrechtlichen, rechtsstaatlichen, wirtschaftlichen und verteidigungspolitischen Reformen, ungeachtet einer endgültigen Entscheidung bezüglich einer NATO-Mitgliedschaft.

77. Eine Stärkung der Beziehungen zwischen der NATO und Serbien würde dem Bündnis, Serbien und der gesamten Region dienen. Wir erwarten von Serbien, dass es auf konstruktive Weise mit der NATO und seinen Nachbarn zusammenarbeitet, einschließlich im Rahmen seiner öffentlichen Kommunikation zu den Vorteilen der Zusammenarbeit zwischen der NATO und Serbien. Wir unterstützen den von der EU vermittelten Dialog sowie andere Bemühungen, die auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina zielen, und rufen beide Seiten eindringlich auf, den Zeitpunkt zu nutzen und sich nach Treu und Glauben für eine dauerhafte politische Lösung einzusetzen. Wir rufen beide Seiten auf, umgehend zu deeskalieren, zum Dialog zurückzukehren und sich konstruktiv an der Umsetzung des jüngst in Brüssel und Ohrid erzielten Abkommens über den Weg zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina zu beteiligen.

78. Wir bleiben dem anhaltenden Engagement der NATO in Kosovo verpflichtet, einschließlich durch die NATO-geführte Kosovo-Truppe (KFOR). KFOR wird im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats weiterhin ein sicheres Umfeld und Bewegungsfreiheit in Kosovo bieten. Die jüngsten eskalierenden Handlungen sind inakzeptabel und wir verurteilen die Gewaltausbrüche im Norden des Kosovo sowie die unprovozierten Angriffe, bei denen NATO-Soldaten schwer verletzt wurden. Wir haben die Truppenpräsenz von KFOR als Reaktion auf die wiederkehrenden Spannungen erhöht. Änderungen unseres Streitkräftedispositivs im Rahmen von KFOR werden weiter von der Lage abhängig und nicht vom Kalender bestimmt sein.

79. Der Schwarzmeerraum ist für das Bündnis von strategischer Bedeutung. Dies wird durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter verdeutlicht. Wir heben unsere anhaltende Unterstützung für die regionalen Anstrengungen der Verbündeten hervor, die darauf abzielen, die Sicherheit, die Stabilität und die Freiheit der Schifffahrt im Schwarzmeerraum zu gewährleisten, gegebenenfalls auch durch das Übereinkommen von Montreux von 1936. Wir werden die Entwicklungen in der Region weiter beobachten und bewerten sowie unser Lagebild verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedrohungen für unsere Sicherheit und auf den potenziellen Gelegenheiten, gegebenenfalls enger mit unseren Partnern in der Region zusammenzuarbeiten.

80. Wir bekräftigen, dass wir die territoriale Unversehrtheit und die Souveränität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unterstützen. Wir unterstützen standhaft das Recht Georgiens, über seine eigene Zukunft und seinen außenpolitischen Kurs frei und ohne Einflussnahme von außen zu bestimmen. Wir rufen Russland auf, die Streitkräfte, die es in Georgien ohne dessen Zustimmung stationiert hat, abzuziehen. Des Weiteren rufen wir Russland auf, seine Anerkennung der georgischen Regionen Abchasien und Südossetien rückgängig zu machen, die Militarisierung dieser Regionen und die anhaltenden Versuche, diese durch den Aufbau grenzähnlicher Hindernisse gewaltsam vom Rest Georgiens zu trennen, zu beenden und die Verletzungen und Missachtungen der Menschenrechte, einschließlich willkürlicher Inhaftierungen, und die Bedrängung georgischer Bürgerinnen und Bürger zu unterlassen. Wir schätzen die beträchtlichen Beiträge Georgiens zu NATO-Einsätzen sehr, die sein Engagement und seine Fähigkeit, zur euroatlantischen Sicherheit beizutragen, unter Beweis stellen. Wir bekennen uns unverändert zur vollen Nutzung der NATO-Georgien-Kommission und des nationalen Jahresprogramms (Annual National Programm, ANP) zur Vertiefung des politischen Dialogs und der praktischen Zusammenarbeit mit Georgien. Wir bekräftigen unseren auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest gefassten Beschluss, dass Georgien ein Mitglied des Bündnisses wird, wobei der Mitgliedschaftsaktionsplan fester Bestandteil dieses Prozesses sein wird, und wir bestätigen alle Elemente dieses Beschlusses sowie der nachfolgenden Beschlüsse. Wir begrüßen die bisher erzielten Fortschritte bei der Umsetzung des erweiterten Substanziellen NATO-Georgien-Pakets, unter anderem bei der Krisenbewältigung, der Cybersicherheit, dem Pionierwesen und der sicheren Kommunikationsverbindungen, sowie neue Initiativen im Bereich der Abwehr von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen (CBRN) und der CBRN-Ausbildungsmöglichkeiten. Um seine euroatlantischen Bestrebungen voranzubringen, muss Georgien Reformfortschritte machen, einschließlich im Bereich wichtiger demokratischer Reformen, und das ANP bestmöglich nutzen.

81. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und rufen Russland auf, all ihre ohne die Zustimmung der Republik Moldau in der Region Transnistrien stationierten Streitkräfte abzuziehen. Wir unterstützen standhaft das Recht der Republik Moldau, über ihre eigene Zukunft und ihren außenpolitischen Kurs frei und ohne Einflussnahme von außen zu bestimmen, und achten die verfassungsmäßige Neutralität der Republik Moldau in vollem Umfang. Die NATO erhöht ihre politische und praktische Unterstützung, um angesichts des sich verschlechternden Sicherheitsumfelds die Resilienz der Republik Moldau zu stärken und ihre politische Unabhängigkeit zu bewahren. Die Verbündeten begrüßen die Anstrengungen der Republik Moldau, demokratische Reformen zu fördern, und sind entschlossen, die Republik Moldau im Zuge ihrer fortschreitenden europäischen Integration zu unterstützen. Die NATO wird durch das erweiterte Paket zum Aufbau von Verteidigungskapazitäten weiterhin praktische Unterstützung leisten, während die Republik Moldau an der Stärkung ihrer Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten arbeitet und ihre Streitkräfte modernisiert.

82. Der Nahe Osten und Afrika sind Regionen von strategischem Interesse. Wir werden unsere politische Zusammenarbeit und unsere Kontaktpflege im Sinne der Public Diplomacy mit unseren langjährigen Partnern des Mittelmeerdialogs und der Istanbuler Kooperationsinitiative vertiefen. Ferner werden wir unsere Kontakte mit einschlägigen regionalen Organisationen einschließlich der Afrikanischen Union und des Golfkooperationsrats ausbauen. Wir setzen die Pakete für den Aufbau von Verteidigungskapazitäten für Irak, Jordanien, Mauretanien und Tunesien um. Zudem werden wir gemeinsam mit den jordanischen Behörden die Möglichkeit prüfen, ein NATO-Verbindungsbüro in Amman einzurichten.

83. Die NATO und die Verbündeten sind weiterhin entschlossen, Irak und dessen Fähigkeit, das Land zu stabilisieren, zu unterstützen. Wir erkennen die fortlaufenden Anstrengungen und Fortschritte der Regierung Iraks und der irakischen Sicherheitskräfte zur Bekämpfung von ISIS/Daesch an. Wir ermutigen zu weiteren Fortschritten im Kampf Iraks gegen den Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen. Unsere NATO-Mission Irak steht den irakischen Sicherheitsinstitutionen im Großraum Bagdad weiterhin ohne Kampfauftrag beratend zur Seite und leistet Unterstützung beim Kapazitätsaufbau; zudem hat sie die Zusammenarbeit mit dem irakischen Verteidigungsministerium vertieft. Auf Bitten der irakischen Regierung erwägen wir, die NATO-Mission Irak zu erweitern, indem wir sie weiterentwickeln, um das irakische Innenministerium zu Fragen seiner Bundespolizei beraten zu können. Die NATO-Mission Irak wird weiterhin nachfrageorientiert sein und mit dem vollen Einverständnis der irakischen Behörden sowie in enger Abstimmung mit einschlägigen Partnern und internationalen Akteuren durchgeführt werden, wobei die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit Iraks in vollem Umfang geachtet werden.

84. Die Unterstützung Irans für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Auswirkungen auf die euroatlantische Sicherheit. Wir rufen Iran auf, seine militärische Unterstützung für Russland einzustellen, insbesondere seine Weitergabe unbemannter Luftfahrzeuge, die für Angriffe auf kritische Infrastruktur genutzt wurden und zahlreiche zivile Opfer gefordert haben. Wir bringen unsere ernste Besorgnis über die böswilligen Aktivitäten Irans im Bündnisgebiet zum Ausdruck. Ferner rufen wir Iran auf, destabilisierende Handlungen, einschließlich der Beschlagnahme von Schiffen, zu unterlassen und eine konstruktive Rolle bei der Förderung von Frieden und Sicherheit in der Region einzunehmen.

85. Der indopazifische Raum ist für die NATO wichtig, da Entwicklungen in dieser Region unmittelbare Auswirkungen auf die euroatlantische Sicherheit haben können. Wir begrüßen den Beitrag unserer Partner im Asien-Pazifik-Raum – Australien, Japan, Neuseeland und die Republik Korea – zur Sicherheit des euroatlantischen Raums, einschließlich ihres Bekenntnisses zur Unterstützung der Ukraine. Wir werden unseren Dialog und unsere Zusammenarbeit weiter stärken, um unsere gemeinsamen sicherheitspolitischen Herausforderungen, einschließlich in den Bereichen Cyberabwehr, Technologie und hybride Bedrohungen, anzugehen, und zwar auf der Grundlage unserer gemeinsamen Verpflichtung, das Völkerrecht und die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten.

86. Die Zusammenarbeit der NATO mit anderen internationalen und regionalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, der OSZE und der Afrikanischen Union, trägt zur internationalen Sicherheit bei. Wir werden diese Verbindungen stärken, um unsere gemeinsamen Interessen zu fördern. Wir prüfen die Möglichkeit, ein Verbindungsbüro in Genf einzurichten, um unsere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen internationalen Organisationen weiter zu stärken.

87. Wir werden sicherstellen, dass für unsere politischen Beschlüsse die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen. Wir werden auf den erzielten Fortschritten aufbauen und sicherstellen, dass die erhöhten nationalen Verteidigungsausgaben und die erhöhte Gemeinschaftsfinanzierung der NATO den Herausforderungen einer stärker umkämpften Sicherheitsordnung entsprechen werden.

88. Wir würdigen alle Frauen und Männer, die unermüdlich für unsere kollektive Sicherheit arbeiten, und ehren all jene, die für unseren Schutz das höchste Opfer erbracht haben oder verletzt wurden, sowie ihre Angehörigen.

89. Die NATO bleibt das stärkste Bündnis der Geschichte. Wie schon in der Vergangenheit werden wir uns bewähren, indem wir die Freiheit und Sicherheit unserer Verbündeten wahren und zu Frieden und Sicherheit beitragen.

90. Wir sprechen der Republik Litauen unsere Anerkennung für die großzügige Gastfreundschaft aus, die sie uns gewährt. Wir sehen unserem nächsten Treffen zum 75. Jahrestag des Bündnisses 2024 in Washington erwartungsvoll entgegen, dem 2025 ein Treffen in den Niederlanden folgen wird.


Dies ist eine Übersetzung. Es gilt die englische und französische Originalfassung.

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