Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärung der NATO-Außenminister zu Afghanistan vom 20.08.2021

26.08.2021 - Artikel
  1. Wir, die Außenminister der NATO, sind heute zusammengekommen, um die schwierige Situation in Afghanistan zu besprechen.
  2. Wir sind geeint in unserer tiefen Sorge über die schwerwiegenden Ereignisse in Afghanistan und fordern die unverzügliche Beendigung der Gewalt. Ferner äußern wir unsere große Besorgnis angesichts der Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in ganz Afghanistan. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 16. August und rufen dazu auf, die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards sowie das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten.
  3. Unsere unmittelbare Aufgabe besteht nun darin, unseren Zusagen nachzukommen und die sichere Evakuierung unserer Bürgerinnen und Bürger, Angehöriger von Partnerländern sowie gefährdeter Afghaninnen und Afghanen, insbesondere derer, die unsere Bemühungen unterstützt haben, fortzuführen. Wir rufen die Verantwortungsträger in Afghanistan dazu auf, die sichere und geordnete Abreise dieser Menschen zu achten und zu ermöglichen, einschließlich über den Internationalen Flughafen Hamid Karsai in Kabul. Solange die Evakuierungseinsätze anhalten, werden wir unsere enge operative Koordinierung durch militärische Mittel der Verbündeten am Internationalen Flughafen Hamid Karsai aufrechterhalten.
  4. Das afghanische Volk verdient es, geschützt, in Sicherheit und in Würde zu leben und auf den wichtigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Errungenschaften aufzubauen, die es in den letzten zwanzig Jahren erzielt hat. Wir stehen an der Seite der zivilgesellschaftlichen Akteure, die in der Lage sein müssen, ihre bedeutende Funktion innerhalb der afghanischen Gesellschaft weiterhin sicher zu erfüllen. Wir rufen alle Parteien in Afghanistan dazu auf, nach Treu und Glauben daran zu arbeiten, eine repräsentative und niemanden ausschließende Regierung aufzubauen, an der auch Frauen und Minderheiten maßgeblich beteiligt sind. Unter den derzeitigen Umständen hat die NATO jegliche Unterstützung für die afghanischen Behörden ausgesetzt. Jede künftige afghanische Regierung muss die internationalen Verpflichtungen Afghanistans einhalten, die Menschenrechte aller Afghanen, insbesondere von Frauen, Kindern und Minderheiten, schützen, die Rechtsstaatlichkeit wahren, ungehinderten humanitären Zugang ermöglichen und sicherstellen, dass Afghanistan nie wieder als Rückzugsgebiet für Terroristen dient.
  5. In den vergangenen zwanzig Jahren haben wir in Afghanistan erfolgreich Terroristen Rückzugsgebiete zur Planung von Angriffen verwehrt. Wir werden nicht zulassen, dass Terroristen uns bedrohen. Wir verpflichten uns weiterhin, den Terrorismus entschlossen, bestimmt und solidarisch zu bekämpfen.
  6. Wir ehren die Bemühungen und Opfer all derer, die in den letzten zwanzig Jahren unermüdlich daran gearbeitet haben, Afghanistan eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Gemeinsam werden wir unser Engagement in Afghanistan einer umfassenden Betrachtung unterziehen und die notwendigen Lehren daraus ziehen. Wir werden uns weiterhin für ein stabiles und wohlhabendes Afghanistan einsetzen, wie es das afghanische Volk verdient, und die kritischen Fragen angehen, die sich in unmittelbarer Zukunft und darüber hinaus in Afghanistan und in der Region stellen, unter anderem im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Partnern wie der Europäischen Union und den Vereinten Nationen.
nach oben