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Erklärung des Nordatlantikrats zum Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags

15.12.2020 - Artikel

veröffentlicht am 15. Dezember 2020

  1. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens des Vertrags zum Verbot von Atomwaffen (AVV) betonen wir erneut gemeinsam unsere Ablehnung dieses Vertrags, da er das zunehmend schwierige internationale Sicherheitsumfeld nicht widerspiegelt und im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur steht.
  2. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung haben einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die sicherheitspolitischen Ziele der NATO zu erreichen, und dies sollte sich fortsetzen. Über Jahre hinweg haben die NATO-Bündnispartner einzeln und gemeinsam hierzu beigetragen und unterstützen weiterhin zahlreiche Initiativen, die im Bereich der nuklearen Abrüstung echte Fortschritte mit greifbaren und effektiven Maßnahmen bieten. Wir unterstützen weiterhin das Endziel einer Welt ohne Kernwaffen, in vollständiger Übereinstimmung mit allen Bestimmungen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) einschließlich des Artikels VI, und dass dies auf eine immer wirksamere und nachprüfbarere Weise erfolgt, die die internationale Stabilität fördert und auf dem Grundsatz der unverminderten Sicherheit für alle beruht. Der NVV bleibt der einzig glaubwürdige Weg zu nuklearer Abrüstung. Wir erkennen die Verpflichtungen an, die im Rahmen des NVV in den fünf Jahrzehnten seit seinem Inkrafttreten eingegangen wurden und sind entschlossen, zur Wahrung, weltweiten Anwendung und vollständigen Umsetzung des NVV beizutragen. Die bevorstehende NVV-Überprüfungskonferenz bietet der internationalen Staatengemeinschaft hierfür eine wichtige Gelegenheit. Dem Atomwaffenverbotsvertrag dagegen fehlt es an rigorosen oder klaren Überprüfungsmechanismen, auch ist er von keinem Staat unterzeichnet worden, der Kernwaffen besitzt, und somit wird er zur Beseitigung keiner einzigen Kernwaffe führen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass er die globale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur untergräbt, deren Herzstück seit über fünfzig Jahren der NVV bildet, sowie das sie stützende Sicherungssystem der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).
  3. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis. Der Hauptzweck der nuklearen Fähigkeiten der NATO ist die Wahrung des Friedens, der Schutz vor Zwangsmaßnahmen und die Abschreckung von Aggressionen. Eine Welt, in der die Staaten, die die internationale regelbasierte Ordnung herausfordern, Kernwaffen besitzen, die NATO aber nicht, ist keine sicherere Welt. Solange es Kernwaffen gibt, wird die NATO ein nukleares Bündnis bleiben. Die Bündnispartner sind entschlossen zu gewährleisten, dass die nuklearen Abschreckungsfähigkeiten der NATO zuverlässig, sicher und effektiv bleiben, und lehnen jeden Versuch ab, die nukleare Abschreckung zu delegitimieren. Wir dulden keinerlei Argument, demzufolge der Atomwaffenverbotsvertrag in irgendeiner Weise das Völkergewohnheitsrecht widerspiegelt oder zu dessen Weiterentwicklung beiträgt. Mit dem Atomwaffenverbotsvertrag ändern sich die rechtlichen Verpflichtungen unserer Länder in Bezug auf Kernwaffen nicht. Wir rufen unsere Partner und alle anderen Länder dazu auf, die Wirkung des Atomwaffenverbotsvertrags auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, einschließlich den NVV, realistisch zu bedenken und sich unseren Bemühungen anzuschließen, die kollektive Sicherheit durch greifbare und überprüfbare Maßnahmen zu verbessern, die es ermöglichen, strategische Risiken zu mindern und echte Fortschritte hinsichtlich der nuklearen Abrüstung zu erzielen.

Dies ist eine Übersetzung. Es gilt die englische und französischsprachige Originalfassung.

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